Kölner Tochterunternehmen Strabag fordert 81 Millionen Euro Entschädigung

KÖLN · Diese Forderung auf Schadenersatz hat es in sich. Der Österreichische Mutterkonzern soll der Kölner Strabag-Tochter 81 Millionen Euro zahlen.

 Ein Gigant: Die Strabag ist Deutschlands größter Straßenbaukonzern. Der liegt jetzt mit der österreichischen Mutter im Streit.

Ein Gigant: Die Strabag ist Deutschlands größter Straßenbaukonzern. Der liegt jetzt mit der österreichischen Mutter im Streit.

Foto: dpa

Der österreichische Baukonzern Strabag SE soll seiner Kölner Tochter Strabag AG rund 81 Millionen Euro Schadenersatz leisten. Diese Forderung hat Rechtswalt Thomas Heidel schriftlich an den Großaktionär (93,6 Prozent) geschickt und gestern in der Strabag-Hauptversammlung erläutert. Er ist dazu befugt, denn die vorjährige Hauptversammlung hat ihn auf Betreiben der Minderheitsaktionäre Sparta AG und TGV als „besonderen Vertreter“ zur Prüfung und Verfolgung von Ansprüchen gegen Strabag SE eingesetzt. Ob der Großaktionär tatsächlich Schadenersatz leistet oder leisten muss, ist allerdings offen. Vermutlich wird er sich, entsprechend seiner bisherigen Haltung, entschieden dagegen zur Wehr setzen.

Die Benachteiligung der Strabag AG will Heidel an Hand der gemeinsamen, in Österreich, Osteuropa und Skandinaviern tätigen Tochter BHB nachweisen. Strabag SE hatte 2012 Konzern-Firmen und Beteiligungen als Sacheinlage in die BHB eingebracht. Die Strabag AG musste, um ihren Anteil von 35 Prozent zu behaupten, rund 276 Millionen Euro in bar einzahlen. 2014 war sie dann zu einschneidenden Abschreibungen gezwungen, weil BHB schlecht lief. Nach Heidels Ermittlungen hat Strabag SE, ohne externe Gutachten einzuholen, die Firmen Lafarge Cement und Polski Asfalt zu überhöhten Preisen in die BHB eingebracht, mit der Folge, dass der Partner Strabag AG als Ausgleich zu viel in die BHB einzahlen musste.

Heidel hält weitere Forderungen an die Strabag SE aus anderen Komplexen für wahrscheinlich. Er kritisierte, dass er gerichtliche Hilfe brauchte, um von der Strabag AG die erwünschten Auskünfte und Unterlagen zu bekommen. Strabag-Vorstand Peter Kern beklagte indessen, dass der besondere Vertreter mit seinen Anliegen eine „enorme Personalbindung“ und hohe Kosten verursache.

Hinzu kommen sich überkreuzende Anfechtungsklagen von Strabag SE und den Minderheitsaktionären gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. In erster Instanz vor dem Landgericht Köln haben die Österreicher weitgehend obsiegt. Nun ist das Oberlandesgericht am Zuge. Die Behandlung der sonst üblichen Themen in der Strabag-Hauptversammlung litt etwas unter der Aufführung des Schadenersatzdramas: Die mickrige Dividende von 1,05 Euro (eine „Ohrfeige“ für die Kleinaktionäre) und der durch neue gesetzliche Vorschriften vorerst blockierte Abschied von der Börse (Delisting) in Frankfurt gingen so gut wie unter.

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