Schadenersatzklage des Ehepaars Middelhoff Fortsetzung im Millionenstreit

KÖLN · Der Millionenstreit geht weiter. Nach einer Unterbrechung von 19 Monaten wurde gestern vor dem Kölner Landgerichtverhandelt wieder verhandelt. Über die Schadenersatzklage des Ehepaars Middelhoff soll Ende Oktober entschieden werden.

Ende Oktober soll eine Entscheidung im Millionenstreit um Fonds des Ehepaars Middelhoff und deren Finanzierung durch Sal. Oppenheim und die Sparkasse Köln Bonn fallen. Das sagte Stefan Singbartl, der Vorsitzende der 21. Kammer des Kölner Landgerichts, nachdem nach einer Unterbrechung von 19 Monaten gestern verhandelt wurde. Vorher können die Parteien auf Schriftsätze reagieren, die teils erst in der vergangenen Woche eingegangen waren. Vielleicht einigen sich die Parteien auch auf einen Vergleich, über den sie nach eigenen Angaben sprechen.

Die Middelhoffs sehen sich bei Oppenheim-Esch-Fonds etwa für Bürogebäude in Braunschweig und Köln-Ossendorf, Karstadt-Immobilien und den Rheinhallen der Kölner Messe falsch beraten. Einige der Fonds hatten nicht die erwartete Rendite erzielt. Meist werden derartige geschlossene Fonds teils komplett mit Fremdkapital finanziert. Die Miete soll für Tilgung und Zinsenzahlung sorgen. Fällt sie geringer aus, müssen die Anleger eigenes Geld zuschießen.

Ursprünglich verlangten die Middelhoffs einen Schadenersatz von hundert Millionen Euro und die Freigabe von Festgeldern in Höhe von 23 Millionen durch Sal. Oppenheim. Andererseits verlangte das Bankhaus in einer Widerklage 100 Millionen Euro von den Middelhoffs, weil diese Kredite nicht mehr bedient hatten.

Möglicherweise sind Ansprüche von Frau Middelhoff verjährt, wie Singbartl erneut ausführte. Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wusste, wie es um Karstadt und damit um die Mieten stand. Kaum vorstellbar, dass er das Wissen nicht mit seiner Frau geteilt hat, wo doch viel Geld auf dem Spiel stand. Dieses Wissen sei zumindest seiner Frau zuzurechnen, so Singbartl. Frau Middelhoff reklamierte aber zunächst keine Falschberatung. Ihre Anwälte verweisen dagegen auf Verschwiegenheitspflichten des Managers.

Die Klage von Thomas Middelhoff in dieser Angelegenheit ruht wegen seiner Privatinsolvenz. Zu einer Haftstrafe wegen Untreue verurteilt, arbeitet er als Freigänger tagsüber als Hilfskraft in einer Behindertenwerkstat in Bethel.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort