Wie Wirtschaftsübersetzerin Sabine Harmsen Fördermittel bekam Mit Zuschuss in die Selbstständigkeit

BONN · Sabine Harmsen hat sich im vergangenen Dezember selbstständig gemacht Die 48-Jährige unterstützt deutsche Firmen, die auf schwierigen Auslandsmärkten Fuß fassen wollen.

 Geld von der Arbeitsagentur half: Sabine Harmsen.

Geld von der Arbeitsagentur half: Sabine Harmsen.

Foto: BA

Die Diplom-Wirtschaftsübersetzerin und PR-Fachkraft ist als Geschäftsführerin tätig und kümmert sich um die Betreuung der Kunden in Fernost und der arabischen Welt. Beim Schritt in die Selbstständigkeit hat ein Gründungszuschusses der Arbeitsagentur geholfen. Die junge Firma hat ihren Sitz in Troisdorf.

"Nach meiner Familienphase wollte ich nicht wieder in ein Angestelltenverhältnis zurück", berichtet Sabine Harmsen. Während und nach ihrer Studienzeit in verschiedenen Ländern Asiens habe sie sich bereits ein privates und geschäftliches Netzwerk aufgebaut. Heute arbeitet sie mit lokalen Partnern zusammen. Ihr Verständnis der Sprachen sowie das Wissen um Besonderheiten im Geschäftsalltag in den jeweiligen Ländern sieht sie als ihre Stärken.

"Bei der Gründung hat mich die Arbeitsagentur sehr gut unterstützt", berichtet die Unternehmerin. Neben der Einzelberatung nahm sie auch an einer Gruppenveranstaltung zum Thema Gründungszuschuss teil. "Parallel lief die Prüfung ihres Businessplans", erläutert Manutscher Saba, Arbeitsvermittler im Team Akademische Berufe der Bonner Agentur für Arbeit. Die benötigten fachlichen Qualifikationen habe Harmsen bereits gehabt. "Danach ging bei der Bewilligung alles recht schnell", so Saba.

"Die vertriebliche Akquise konnte ich erst einmal abschließen und mich auf die parallel laufenden Projekte konzentrieren", sagt Harmsen. Die Geschäfte liefen gut.

Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer vorher Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer noch mindestens 150 Tage beträgt. Die neue Aufgabe muss mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee müssen die Gründer der Agentur für Arbeit nachweisen. Dazu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen, wie der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Stufen gezahlt, so die Arbeitsagentur. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.

Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird.

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