Europäische Einlagensicherung Deutsche Sparer sollen nicht haften

Brüssel · Die ins Stocken geratene Diskussion über eine gemeinsame Einlagensicherung aller Geldinstitute im Euro-Raum wird am Donnerstag durch einen Kompromiss wieder in Gang gesetzt, den Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon sogar vorab als „begrüßenswerten Richtungswechsel“ bezeichnet.

 EZB-Präsident Mario Draghi.

EZB-Präsident Mario Draghi.

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Deutsche Sparer müssen nun offenbar doch nicht für die Sanierung maroder Banken in anderen Mitgliedstaaten aufkommen. Die ins Stocken geratene Diskussion über eine gemeinsame Einlagensicherung aller Geldinstitute im Euro-Raum wird am heutigen Donnerstag durch einen Kompromiss wieder in Gang gesetzt, den Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon sogar vorab als „begrüßenswerten Richtungswechsel“ bezeichnete.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass die Geldhäuser der Währungsunion bis 2024 rund 43 Milliarden Euro (0,8 Prozent der gedeckten Einlagen über 100.000 Euro) zur Seite legen sollen, um im Krisenfall Banken aus dieser Notkasse zu sanieren. Allerdings wollte man dabei auch die bestehenden Institutssicherungssysteme, die in Deutschland nicht nur die privaten, sondern auch die Sparkassen- und Raiffeisenbanken errichtet haben, in diesem europäischen Topf aufgehen lassen. In letzter Konsequenz hätte diese Vergemeinschaftung bedeutet, dass die hiesigen Sparer für Geldinstitute in anderen Ländern aufkommen müssten.

De Lange legt anderen Vorschlag vor

Die konservative niederländische Europa-Abgeordnete Esther de Lange, die das Thema Einlagensicherung in der EU-Volksvertretung als Berichterstatterin betreut, legt heute aber einen anderen Vorschlag vor. Demnach würden die Häuser die Hälfte der Mittel, die sie zur Eigensicherung beiseitelegen müssen, dauerhaft in nationalen Fonds belassen. Nur 25 Prozent der anfallenden Gelder sollen in einen europäischen Topf wandern.

Das restliche Viertel müsste auch nach Brüssel überwiesen werden, bliebe aber dort für den Mitgliedstaat reserviert, aus dem die Finanzmittel kommen. Diese zweite Hälfte der anfallenden Gelder stünde zwar für die gegenseitige Haftung zur Verfügung. Dieses Risiko wird aber – und auch das ist neu – durch zwei Maßnahmen zumindest gemindert, wenn nicht sogar ausgeräumt. Denn die Niederländerin besteht in ihrem Papier darauf, dass bestehende oder verbliebene Risiken der Banken beseitigt werden müssen, bevor die gemeinsame Haftung beginnen darf. Außerdem sollen die Vorschriften zur Bankenregulierung verschärft werden. Dies würde dazu führen, dass die Institute vor einem Griff in die Gemeinschaftskasse sich zunächst bei Aktionären und Gläubigern zu bedienen haben.

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