Betrugsverfahren gegen Bornheimer Streit um eine Autoreparatur

RHEINBACH · Wegen Betruges musste sich jetzt ein 51-Jähriger aus Bornheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann war vorgeworfen worden, am 29. Dezember 2012 in Swisttal eine Autoreparatur in Auftrag gegeben zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt gewusst habe, dass er den Betrag nicht bezahlen konnte - zumal er im März 2013 die eidesstattliche Versicherung (Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse) hatte leisten müssen.

Das Verfahren gegen ihn wurde schließlich mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt - unter der Auflage, dass der Angeklagte 550 Euro, zumindest die Hälfte der Rechnung in Höhe von 1086 Euro, zahlen soll.

Der Geschädigte war zu der Verhandlung gar nicht erschienen. Nach Angaben des Angeklagten beruhte das Ganze eher auf einem Missverständnis. So habe er damals gemeinsam mit seiner Frau beschlossen, an ihrem alten Kleinwagen ein defektes Thermostat austauschen zu lassen. "Das sollte alles in allem nicht mehr als 100 Euro kosten", erklärte er. Dann aber habe die Werkstatt angerufen und gesagt, dass an dem Wagen noch mehr zu tun sei, wolle man nicht einen Motorschaden riskieren. Weitere Reparaturen wurden telefonisch mit rund 400 Euro veranschlagt.

Die spätere Rechnung allerdings bereitete dem Angeklagten eine böse Überraschung. Inklusive eines ausgewechselten Zahnriemens betrug sie knapp 1100 Euro. "Ich habe gleich gesagt, das zahle ich nicht, das war so nicht vereinbart", so der 51-Jährige. Darauf habe der Geschädigte gedroht, ihn anzuzeigen, so dass er jetzt vor Gericht erscheinen musste - allerdings nicht zum ersten Mal. Sein Vorstrafenregister weist zehn Eintragungen auf, unter anderem wegen Beleidigung, Diebstahls, Körperverletzung, fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Steuerhinterziehung. Auf die Frage der Staatsanwältin, warum er nicht wenigstens die vereinbarten 400 Euro bezahlt habe, sagte der Angeklagte, er sei sauer gewesen, weil die Werkstatt sich ja auch nicht an die Vereinbarung gehalten habe.

Das Gericht störte neben der Liste der Vorstrafen die Tatsache, dass der Angeklagte wegen der eidesstattlichen Versicherung gar keinen Reparaturauftrag hätte vereinbaren dürfen.

Andererseits, so räumten die Staatsanwältin und auch Amtsrichter Jan Fante ein, sei dies wirklich ein Grenzfall. Ein zivilrechtliches Verfahren erwarte den Angeklagten ohnehin noch - dort mache es sich gut, wenn er die Hälfte des Betrages schon gezahlt habe, sagte der Richter.

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