Landgericht verurteilt 26-Jährigen Mehrere Jahre Haft für Attacke mit Samurai-Schwert

Bonn/Troisdorf · Das Bonner Landgericht hat einen 26-Jährigen aus Troisdorf wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Tatwerkzeug hatte der Verurteilte ein Samurai-Schwert benutzt.

 Das Landgericht Bonn hat geurteilt.

Das Landgericht Bonn hat geurteilt.

Foto: dpa

Der Tattag hatte mit einer Art „Familienausflug“ begonnen: Bevor sich der Angeklagte mit seinem Samuraischwert im Rucksack abends auf den Weg zu einem Supermarktparkplatz im Troisdorfer Stadtteil Sieglar machte, war er mit seinen beiden Mitbewohnern noch am Rotter See spazieren gegangen. Anschließend schaute man noch zusammen etwas fern, bevor der 26-Jährige dann alleine das Haus verließ. Gegen 22 Uhr begegnete er dann seinem Opfer, einem 64-jährigen, ehemaligen Polizeibeamten, der mit dem Rad unterwegs war, und gerade zwei Flaschen in die Glascontainer auf dem Parkplatzgelände geworfen hatte.

Mit mehreren Hieben, die nach Auskunft der Sachverständigen durchaus geeignet gewesen wären den Pensionär zu töten, verletzte der Täter sein Opfer lebensgefährlich. Nur weil der Ex-Polizist geistesgegenwärtig seine Hände zum Schutz hochriss, überlebte er die Attacke wohl. Dennoch war die rechte Hand „quasi nur noch durch einen Hautlappen mit dem Arm verbunden“, wie die Vorsitzende Richterin Anke Klatte den Tathergang in der Urteilsbegründung noch einmal erläuterte. Auch an der linken Hand und am Kopf trug das Opfer so schwere Verletzungen davon, dass er nun für immer auf permanente Hilfe angewiesen sein wird. Zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilte das Bonner Schwurgericht den jungen Mann nun am Freitagnachmittag.

Sie habe durchaus die Stimmen vernommen, die die Schwere der Tat und die Folgen für das Opfer würdigten, schickte die Richterin der Urteilsbegründung in einer kurzen Vorrede voraus. Den Vorwurf der „Mordlust“ sah sie allerdings als nicht nachweisbar an. Er habe sein Opfer töten wollen, um seine Tötungsfantasien zu befriedigen, hatte die Staatsanwaltschaft betont. Dem konnte die Kammer nicht folgen, zu unklar sei das Motiv. Klar sei hingegen die prekäre Situation des Angeklagten: Der drogenabhängige Vater war bereits im Jahr 2014 verstorben, die Mutter schwer krank und auf die Hilfe des Sohnes angewiesen. Nicht zuletzt durch deren Pflege sei die berufliche Entwicklung des Angeklagten gescheitert. Bereits vor deren Tod hatten sich der 26-Jährige und seine beiden Mitbewohner, die vor Gericht auch als Zeugen gehört worden waren, zu einer sehr eigenwilligen Wohngemeinschaft zusammengefunden.

In die flüchtete sich der Verurteilte auch wieder im Anschluss an seine Tat: Das zunächst zur Flucht verwendete Fahrrad seines Opfers ließ er unterwegs liegen. Inwieweit sich der Täter mit dem Mordversuch vor einem seiner Mitbewohner profilieren wollte, blieb unklar. Er könne sich an seine Motive nicht erinnern, hatte der Angeklagte im Prozessverlauf angegeben. Ob die im Vorfeld der Tat seinen Mitbewohnern gegenüber geäußerte Absicht, „einmal jemanden umbringen zu wollen“ ernst gemeint und im Zusammenhang mit der Tat gesehen werden müsse, habe das Gericht nicht klären können.

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