Interview zur Inklusion „Wir müssen das Wahlrecht noch vor der Europawahl ändern“

Berlin · Bundes-Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel will auch Unternehmen in die Pflicht nehmen, ihre Angebote barrierefrei zu machen.

 Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Foto: picture alliance / Soeren Stache

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, will gesetzliche Regelungen schaffen, wonach Produkte und Angebote von Privatunternehmen ebenso für behinderte Menschen nutzbar und zugänglich sein müssen, wie Angebote im öffentlichen Raum. Mit ihm sprach

Auf einer Skala von eins bis zehn – wie offen ist unsere Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung?

Jürgen Dusel: Wir sind schon bei sieben, bei sechs bis sieben. Wir wären noch besser, wenn die Menschen mehr voneinander wüssten.

Wie meinen Sie das?

Dusel: Da möchte ich persönlich antworten: Ich habe eine Grundschule für sehbehinderte Kinder besucht und bin dann auf eine sogenannte Regelschule gewechselt, auf der ich auch Abitur gemacht habe. Wer mit mir Abi gemacht hat, weiß, dass auch ein fast blinder Mitschüler sein Abitur schafft. Meine früheren Klassenkameraden, die heute Personalverantwortung tragen, geben Menschen mit Behinderungen eher eine Chance. Es ist also auch eine Frage der Erfahrung. Für mich war das gemeinsame Lernen ein Segen. Es hat mich auf die Uni vorbereitet.

Dennoch ist es mit der Inklusion schwierig, weil oft das Personal fehlt – zumal, wenn mehrere Kinder mit psychischen Einschränkungen integriert werden müssen ...

Dusel: Das ist richtig. Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. So sehr ich für Integration eintrete, so sehr bin ich der Meinung, dass man bestehende Probleme nicht marginalisieren darf. Sonst wird Inklusion zur Konfusion. Allein, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam zur Schule gehen, ist noch keine Inklusion. Die Kinder müssen unterstützt werden. Wenn das stattfindet, dann funktioniert Inklusion.

Welche kurzfristigen Ziele haben Sie als Behindertenbeauftragter der Bundesregierung?

Dusel: Ich möchte, dass das Wahlrecht reformiert wird. In Deutschland können derzeit ungefähr 85 000 Menschen nicht wählen, davon 81 000, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt bekommen haben. Diese Menschen sind aber gleichwohl geschäftsfähig. Es sind zum Beispiel Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten. In sieben Bundesländern können diese Menschen inzwischen wählen. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Menschen – ohne Prüfung des Einzelfalls – auf Bundesebene nicht wählen können. Das zeigt ein völlig anachronistisches Menschenbild. Wir müssen das Wahlrecht unbedingt noch vor der Europawahl im nächsten Jahr ändern.

Ist das für Sie eine existenzielle demokratische Frage?

Dusel: Ja. Das Motto meiner Amtszeit lautet: „Demokratie braucht Inklusion“. Eine Demokratie kann nicht gut funktionieren, wenn sie nicht inklusiv ist, wenn sie nicht Menschen in ihrer Vielfalt teilhaben lässt – alte und junge, Männer und Frauen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Bei der Inklusion geht es um eine fundamentale Entscheidung unseres Gemeinwesens. Wir müssen auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, stärker dazu anhalten, ihre Angebote barrierefrei zu machen. Das gilt vom Kino bis zur Arztpraxis. Eigentum verpflichtet. Barrierefreiheit hat eine tiefe soziale Dimension und ist ein Qualitätsstandard, der zu einer modernen Gesellschaft dazugehören sollte. Da geht es nicht nur um die Rampe. Es geht auch um Fragen der leichten Sprache, um leicht erkennbare Hinweistafeln und um ordentliche Beleuchtung.

Wollen Sie das gesetzlich regeln?

Dusel: Im öffentlichen Bereich haben wir das ja schon geregelt. Nun prüfen wir, ob sich diese Regelungen auf private Anbieter übertragen lassen. Ich bin der Meinung, dass wir das machen sollten. Ein Kino sollte nicht nur die Auflage haben, Brandschutz zu bieten, sondern auch Barrierefreiheit. Wenn wir das gesetzlich verankern, dann profitieren davon alle. Es wäre auch in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der jeder Dritte über 65 Jahre mit einer Behinderung lebt, ein Standortvorteil.

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