Prozess in Bonn Brandstifterin aus Nümbrecht wird dauerhaft untergebracht

BONN/NÜMBRECHT · Die 36-Jährige, die ihr Zimmer in einem Heim in Nümbrecht angezündet hatte, muss dauerhaft in die Psychiatrie. Das ist das Ergebnis des Prozesses vor dem Bonner Landgericht. Die Frau leidet an einer Persönlichkeitsstörung.

 Symbolfoto

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Foto: Benjamin Westhoff

"Trotz ihrer Krankheit weiß sie über Kausalitäten Bescheid", sagte Richter Jens Rausch bei der Urteilsverkündung: Weil sie am 11. Juni vergangenes Jahres Wäsche auf ihrem Bett im Wohnheim "Haus auf der Hardt" in Nümbrecht in Brand gesetzt hatte, musste sich eine 36-jährige Frau vor dem Bonner Landgericht wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung verantworten. Obwohl insgesamt nur ein kleiner Sachschaden von rund 300 Euro entstanden war, hat die Kammer nun die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik angeordnet.

"Sie musste immer weg, konnte nirgends bleiben, wollte ständig auf Reise gehen", lautete die Einschätzung ihrer Betreuerin in dem Nümbrechter Heim. Bereits dreimal sei die Beklagte innerhalb der psychiatrischen Einrichtung umgezogen, zuletzt in ein Doppelzimmer, das sie sich mit einer Mitbewohnerin geteilt habe, erläuterte die Pflegefachkraft, die in dem Verfahren als Zeugin gehört wurde. Kurz bevor der Brand in dem Heim ausbrach, war ihr die junge Frau, die wegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und Schizophrenie in Behandlung ist, noch auf dem Weg in die Waschküche begegnet: Sie sei ihr mit zwei vollen Wäschekörben entgegengekommen. Weil der angesteuerte Kellerraum aber nicht nach außen abgeriegelt sei, habe sie sie wieder zurückgeschickt. Dem sei die Bewohnerin auch widerstandslos nachgekommen, wenige Minuten später habe dann aber der Brandmelder in ihrem Zimmer Alarm ausgelöst und eine entsprechende Benachrichtigung auf das Handy der Pflegerin gesendet.

Frau bedrohte Unbekannten mit Messer

So kam sie gerade noch rechtzeitig, um die mutmaßliche Brandstifterin aus dem Zimmer zu holen und die Feuerwehr zu benachrichtigen. Offenbar hatte die Frau die Wäsche "wurstartig" auf der Matratze ihres Bettes verteilt und alles mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt. Das Heim wurde vollständig evakuiert, die Feuerwehr hatte den Brand aber bereits nach kurzer Zeit gelöscht. Der Brand war auch nicht der erste in dem Zimmer: Ihre Mitbewohnerin soll ähnliche Taten zuvor sogar bereits mehrfach begangen haben.

Und hier sieht die Kammer auch den Grund, warum die Frau in den Maßregelvollzug muss: Wegen der vorangegangenen Vorfälle habe sie genau gewusst, dass bei Feuer das ganze Haus evakuiert werde. So habe sie sehr gezielt die Wäsche drapiert um während des Brandes das Haus verlassen zu können. Daher sei die dauerhafte Unterbringung die einzig richtige Lösung so Rausch. Es gehe dabei nicht um Bestrafung, denn die Frau sei schuldunfähig. Bei der Urteilsfindung hat die Kammer auch einen Vorfall berücksichtigt, der schon drei Jahre zurückliegt: An einer Bahnhaltestelle bedrohte sie damals einen unbekannten Mann mit einem Messer, weil sie ihn unter Wahnvorstellungen für den Komplizen eines Ex-Freundes hielt, von dem sie annahm, dass er ihr nach dem Leben trachte.

Angeklagte beging wohl mehrere Suizidversuche

Die Vita der Beklagten klingt ähnlich unstet, wie die erwähnte Einschätzung ihrer Pflegerin: Als Tochter eines deutschen Pharma-Managers in der salvadorianischen Hauptstadt San Salvador geboren, wuchs sie unter anderem in Kenia, Chile, Singapur und Australien auf. Zwischenzeitlich gab es auch immer wieder rund einjährige Stationen in Deutschland. Nach einer abgebrochenen Hotelausbildung bestand sie die Aufnahmeprüfung einer Kölner Medienschule, entschied sich dann aber für ein Studium in den Vereinigten Staaten. Das nahm allerdings nie richtig Fahrt auf, denn sie bekam dort erstmals die volle Wucht ihrer Krankheit zu spüren. Immer wieder soll sie sich selbst verletzt haben und es soll auch zu mehreren Suizidversuchen gekommen sein. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ging es nicht besser weiter: Nach Stationen in einer psychiatrischen Klinik in Bergisch Gladbach und betreuten Wohngemeinschaften landete sie schließlich in dem Nümbrechter Heim.

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass sich die Frau nur Sachbeschädigung und Nötigung zu Schulden kommen ließ und daher gegen eine dauerhafte Unterbringung plädiert. Dafür spreche insbesondere, dass sie sich in einer Phase der Obdachlosigkeit nichts zu Schulden kommen ließ.

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