Teldafax-Prozess Verfahren gegen Ex-Manager eingestellt

Bonn · Im Teldafax-Prozess wertet das Gericht positiv, dass die Insolvenzgläubiger wohl mit hoher Befriedigungsquote rechnen können. Für die anderen beiden Ex-Manager geht das Verfahren weiter.

Es war eines der größten Wirtschaftsverfahren Deutschlands: Der Prozess wegen Insolvenz, Bankrotts und gewerbsmäßigen Betruges des früheren Billigstromanbieters Teldafax. Drei Jahre nach Beginn ist von den Anklagepunkten nicht mehr viel übrig. Für einen der drei angeklagten Ex-Manager ist das Verfahren seit Mittwoch endgültig beendet.

Das Bonner Landgericht hat das Verfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen Michael J. gegen eine Zahlung von 20.000 Euro endgütig eingestellt. Wie sein Verteidiger Daniel Wölky von der Kölner Kanzlei Gercke und Wollschlägeer auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, konnte seinem Mandanten keine Schuld nachgewiesen werden. J. war 2007 Vorstandsvorsitzender des ehemaligen Troisdorfer Stromanbieters. Anschließend war er bis 2010 im Aufsichtsrat des Unternehmens. 2011 ging das Unternehmen in die Insolvenz, als J. schon nicht mehr im Vorstand war. Das Gericht hatte ihm jedoch vorgeworfen, zu dieser Zeit faktisches Vorstandsmitglied gewesen zu sein – das heißt praktisch im Hintergrund die Fäden in der Hand gehabt zu haben.

„Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten waren nicht haltbar“, erklärte sein Verteidiger am Mittwoch. Daher konnte das Verfahren vorzeitig eingestellt werden. Das heißt, dass J. gegen die Geldauflage künftig nicht mehr bei Gericht erscheinen muss, obwohl das eigentliche Verfahren noch weiter geht. Freigesprochen hat das Gericht den Ex-Manager nicht. „Ein Freispruch sei aber sehr wahrscheinlich gewesen“, so Wölky.

Keine Anhaltspunkte für Insolvenzverschleppung

Das Landgericht Bonn teilte mit, dass es keine Anhaltspunkte für eine Täterschaft hinsichtlich der Insolvenzverschleppung und der weiteren ursprünglich erhobenen Tatvorwürfe gebe. Die Kammer hatte bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass für J. nur eine Verurteilung wegen Beihilfe in Betracht gekommen wäre. In diesem Fall hätte ihm höchstens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gedroht. Zugunsten des Angeklagten sei ebenfalls zu berücksichtigen, dass „die Insolvenzgläubiger wohl mit einer recht hohen Befriedigungsquote rechnen dürften“. Der zuständige Insolvenzverwalter habe wohl entsprechende Mittel eintreiben können, erläuterte ein Gerichtssprecher. Der Insolvenzverwalter Binar Bähr aus Düsseldorf war allerdings gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Vorwürfe wegen Bankrotts und Betrugs hatte das Gericht bereits im Juni dieses Jahres gegen alle drei Manager eingestellt. Übrig geblieben ist nur noch der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Zumindest für J. ist der jetzt allerdings auch vom Tisch.

Für die anderen beiden ehemaligen Vorstände des früheren Troisdorfer Energiekonzerns geht der Prozess allerdings weiter – ein Ende ist noch nicht in Sicht. Doch selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, sehen die Juristen am Ende nur noch Bewährungsstrafen.

Einstellung war auch eine ökonomische Entscheidung

Nach einer spektakulären Pleite 2011 hinterließ Teldafax mehr als eine halbe Million Gläubiger und 500 Millionen Euro Schaden. 2013 hatte die Staatsanwaltschaft dann Anklage gegen die drei ehemaligen Manager erhoben. Zu Beginn der Verhandlungen stand für J. sogar eine mehrjährige Haftstrafe im Raum. Letztendlich musste er nur die 20.000 Euro bezahlen. „Trotzdem musste sich mein Mandant dazu erst einmal durchringen“, erklärt Rechtsanwalt Wölky am Mittwoch bezüglich der Summe. Allerdings käme es seinen Mandanten immer noch günstiger anstatt bis zum Ende des Prozesses der Verhandlung beizuwohnen und Verteidigungs- und Reisekosten weiterhin zu bezahlen, um den Freispruch abzuwarten. „Somit war die Einstellung des Verfahrens auch eine ökonomische Entscheidung“, so Wölky.

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