Versicherungen für Wohngebäude Sturmschäden versichern wird teurer

KÖLN · Wer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, muss sich auf Preiserhöhungen einstellen: Viele Anbieter passen alte Verträge an. Das liegt auch daran, dass die Beiträge oft nicht mehr die Kosten nach Schadensfällen decken.

 Die Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden, die durch Feuer, Sturm und Hagel entstehen.

Die Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden, die durch Feuer, Sturm und Hagel entstehen.

Foto: picture alliance / dpa

Nach einem Schadensfall können Versicherungsverträge von beiden Seiten gekündigt werden. Diese Möglichkeit nutzen manche Versicherer, um Beitragsaufschläge durchzusetzen, so auch in der Wohngebäudeversicherung. Entweder einigt man sich mit dem Kunden, oder es gibt eine Änderungskündigung. Manche Wohngebäudeversicherer verfahren nicht nur in Einzelfällen so. Sie versuchen vielmehr, auf diese Weise ganze Tarifgenerationen aus früheren Zeiten zu sanieren.

Man propagiert eine Umstellung auf neue Tarife, die teurer sind, und die eine Klausel enthalten, nach der die Beiträge der Entwicklung von Schäden und Kosten angepasst werden dürfen. Neue Tarife bieten aber auch umfassenderen Schutz, etwa den Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit. Wer nicht mitzieht, muss sich einen anderen Versicherer suchen.

Kosten für Schäden oft höher als Beitragseinnahmen

Der Ergo-Konzern hat das schonvor zwei bis drei Jahren mit 120 000 Kunden von 550 000 durchexerziert. Axa will knapp zehn Prozent der 843 237 Verträge auf neue Bedingungen und Preise umstellen. Im Schnitt sind nach den Angaben Beitragsaufschläge von 15 Prozent fällig. HDI überprüft ältere Produktgenerationen und erhöht nach den Aussagen Beiträge, die nicht „auskömmlich“ sind. Bei Zürich sind, so ein Sprecher, von Umstellungen im Jahresdurchschnitt weniger als fünf Prozent der Kunden betroffen. Auch die Gothaer erklärt, bei ihr seien weniger als fünf Prozent der Verträge problematisch. Sie gewährt im Neugeschäft für Neubauten, ähnlich wie andere Gesellschaften, einen Rabatt auf den Grundtarif, und zwar 30 Prozent. Dagegen werden Gebäude, die älter als 40 Jahre sind, mit 15 Prozent Zuschlag bedacht.

Nach der Statistik der Spitzenverbands GDV kamen Schäden und Kosten in der Wohngebäudeversicherung 2015 auf 101,4 Prozent der Beitragseinnahmen von 6,34 Milliarden Euro. Das ist viel weniger als im Krisenjahr 2013 mit 134,7 Prozent. Es gibt aber nach wie vor ein Defizit, mit Ausschlägen nach unten und oben.

Gut stehen sich Provinzial Rheinland mit einer Schadenkostenquote von 84,3 Prozent und HUK Coburg Allgemeine (laut Geschäftsbericht) mit 91,1 Prozent. Beide Versicherer arbeiten mit schwarzen Zahlen und haben insofern keinen generellen Sanierungsbedarf. Provinzial sieht sich mit rund 25 Prozent Anteil als Marktführer im Rheinland. Man sei in der Wohngebäudesparte nicht besonders preiswert, lege jedoch Wert auf erstklassigen Service, so die Selbsteinschätzung.

Wie soll sich der Kunde verhalten, wenn ihm höhere Beiträge angekündigt werden? Nur keine Schnellschüsse abgeben, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.

Zwar könne man leichter einen anderen Versicherer finden, wenn der Versicherte und nicht die Gesellschaft kündige. Aber für die eigene Kündigung brauche man die Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Gläubiger (Kreditinstitute). Und die stimmten erst zu, wenn ein neuer Versicherer seine Deckungszusage gegeben habe. Unter Umständen sei es am besten, sich zunächst auf höhere Beiträge des alten Versicherers einzulassen und zu kündigen, sobald man ein günstigeres Angebot eingeholt habe.

Die übliche Wohngebäudeversicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser (defekte Rohre) entstehen. Vor allem in alten Gebäuden verursachen und undichte und geplatzte Wasserrohre hohe Schäden. Hinzu kommen Unwetterschäden durch Starkregen, Hochwasser und andere Naturgefahren. Sie müssen durch eine Elementarschaden-Police extra abgesichert werden. In neuen Tarifen ist diese Zusatzpolice oft enthalten, sie kann jedoch abgewählt werden.

Für Elementarschäden haben die Versicherer das Bundesgebiet in vier Gefährdungszonen eingeteilt. Kritiker bemängeln, dass Gebäude in exponieren Lagen gar nicht, oder nur zu sehr hohem Beitrag und bei großem Schaden-Selbstbehalt versicherbar sind. In NRW sind nach GDV-Angaben 36 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert.

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