Generalanwalt für Aufhebung des TÜV-Urteils im PIP-Skandal

Paris · Im Brustimplantateskandal hat der Generalanwalt am obersten französischen Gericht Bedenken gegen ein Urteil, das eine Haftung des TÜV Rheinland abgelehnt hatte. In einer schriftlichen Stellungnahme plädierte er dafür, die Entscheidung eines Berufungsgerichts aufzuheben, das eine Zivilklage gegen das deutsche Prüfunternehmen abgewiesen hatte. Das Dokument, das im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Kassationsgerichts am 15. Mai erstellt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

 Das Logo des TÜV Rheinland in einem Prüflabor der TÜV Rheinland LGA Products in Dresden.

Das Logo des TÜV Rheinland in einem Prüflabor der TÜV Rheinland LGA Products in Dresden.

Foto: Arno Burgi/Archiv

Die Richter müssen der Rechtsauffassung des Generalanwalts nicht folgen. Wenn das Kassationsgericht ein Urteil aufhebt, wird in der großen Mehrheit der Fälle eine neue Verhandlung der Klage angesetzt.

Betroffene werfen dem TÜV Schlamperei im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) vor. Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence waren 2015 aber zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen erfüllt habe.

Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für Implantate verwendete. Der Skandal war 2010 aufgeflogen, die reißanfälligen Silikonkissen könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein.

Der TÜV Rheinland hatte Unterlagen für die Produkte und das System zur Qualitätssicherung überprüft, nicht aber die Kissen selbst. Das Unternehmen betonte am Freitag, dass die Stellungnahme des Generalanwalts für das Gericht nicht bindend ist. "TÜV Rheinland wird in der mündlichen Verhandlung (...) so argumentieren, wie bisher auch", erklärte Sprecher Hartmut Müller-Gerbes. Die "betrügerischen Handlungen" von PIP seien für den TÜV nicht erkennbar gewesen.

Das Kassationsgericht verhandelt Fälle nicht inhaltlich neu, sondern überprüft, ob ein Gericht das Recht richtig angewandt hat. Der Generalanwalt begründet seine Position damit, dass das Berufungsgericht auf einen Kritikpunkt der Kläger nicht eingegangen sei. In Aix-en-Provence ist zum Brustimplantateskandal noch ein weiteres Verfahren anhängig: Ein Handelsgericht hatte den TÜV zur Zahlung von insgesamt etwa 60 Millionen Euro an rund 20 000 Klägerinnen verurteilt - das Unternehmen ging aber in Berufung.

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