Einigung vor Bonner Gericht Nacktfoto der Ex-Freundin in Whatsapp veröffentlicht

Bonn · Ein 50-Jähriger hat ein Nacktfoto seiner Ex-Freundin als Profil über WhatsApp veröffentlicht. Die Frau verklagte den Mann auf Schmerzensgeld. Nun gab es eine Entscheidung in dem Fall vor dem Bonner Amtsgericht.

 Über den Nachrichtendienst Whatsapp veröffentlichte ein 50-Jähriger ein Nacktfoto seiner Ex-Freundin.

Über den Nachrichtendienst Whatsapp veröffentlichte ein 50-Jähriger ein Nacktfoto seiner Ex-Freundin.

Foto: epd

Viele Schnappschüsse lassen sich als persönliches Profilbild im Nachrichtendienst Whatsapp einstellen. Natürlich auch das eigene Konterfei im schönsten Licht. Aber ein Nacktfoto von der Ex-Freundin als Profil zu veröffentlichen, von der man gerade verlassen wurde, kommt da schon seltener vor. Der Fall jedoch hatte genug Brisanz, um vor dem Bonner Amtsgericht zu landen.

Hier verklagte die abgebildete Frau ihren Ex-Freund auf 1500 Euro Schmerzensgeld, weil er das intime Foto ohne ihr Einverständnis einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Zudem forderte sie weitere 300 Euro Schadensersatz, weil der 50-Jährige ein Fotoalbum zerrissen und damit vernichtet haben soll.

Angefangen hatte das Zerwürfnis nach einem gemeinsamen Türkei-Urlaub im Herbst 2015. Der 50-Jährige unterstellte seiner Freundin, dass sie ihn mit dem Animateur der Hotelanlage betrogen habe, während sie die Begegnung als harmlosen Flirt verstand.

Seine krankhafte Eifersucht führte dazu, dass sie keine Lust mehr hatte und ihn aus der gemeinsamen Wohnung warf. Und beim Auszug zerstörte der wütende Freund nicht nur das Album, sondern ließ auch eine CD mit Nacktfotos mitgehen. Und eins landete eben als Profilbild in Whatsapp. Ohne Kopf, wie er beteuerte. Doch sie ist sicher, dass auch ihr Gesicht im Bild war.

So oder so peinlich für die Klägerin, die sich im wahrsten Sinne ausgezogen fühlte. „Ich habe Bockmist gemacht“, entschuldigte sich der 50-Jährige vor Gericht, sein Verhalten sei ganz und gar nicht entschuldbar. Auch versicherte er, dass er das Foto sofort aus dem Netz genommen habe und es unwiederbringlich gelöscht sei.

Für Amtsrichter Jan Kraus hat er mit der rechtswidrigen Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte seiner Ex-Freundin verletzt. Weil der Mann Einsicht zeigte, schlug der Richter einen Vergleich vor, dem die Parteien schließlich zustimmten: Der 50-Jährige zahlt 800 Euro an seine Ex – und die Akte wird geschlossen. Ein Strafverfahren wegen Diebstahls der Nacktfotos hatte die Staatsanwaltschaft bereits eingestellt. Aktenzeichen: 116 C 39/16

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