Angrillen Feuer frei für die Grillsaison in Bonn

Bonn · Frühlingswetter an diesem Wochenende, für viele heißt das: Endlich die ersten Würstchen auf den Grill. An vielen öffentlichen Stellen in Bonn ist das Grillen erlaubt, einige Dinge sind dabei aber zu beachten.

In den Duft von blühendem Jasmin und frisch gemähtem Rasen mischt sich jetzt wieder das rauchige Aroma von Grillwurst, Spareribs, Steaks & Co. Zwar wächst die Zahl der Wintergrillen von Jahr zu Jahr, für viele gehört das Brutzeln über Gas oder Holzkohle aber immer noch ausschließlich in den Sommer. Und der beginnt in Gärten sowie auf Terrassen und Balkonen, wenn die Temperaturen gen 20 Grad oder sogar darüber klettern.

„Wir rechnen damit, dass unsere Kunden ab dem Wochenende wieder verstärkt nach Grillfleisch fragen“, sagt Annelie Friedrich, die eine Metzgerei am Bonner Talweg betreibt. Neben Würstchen werde Lamm-, Kalb- sowie Rindfleisch gekauft. Selbst ohne eigenes Grundstück steht einem Grillvergnügen mit Freunden und der Familie nichts im Wege. Denn an vielen öffentlichen Plätzen in Bonn ist das Grillen grundsätzlich erlaubt.

Allerdings muss einiges beachtet werden. Sicherheit für Mensch und Umwelt hat dabei oberste Priorität. Auch sollen andere nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche belästigt werden. Und Vorsicht! Nicht überall im Stadtgebiet darf gegrillt werden.

Im Februar 2017 hat der Rat beschlossen, das Grillen auch außerhalb von speziell angelegten Plätzen zu erlauben. „Auf öffentlichen Grünflächen ist es grundsätzlich erlaubt, öffentliche Plätze oder Straßen fallen aber nicht darunter“, betont Isabel Klotz von der Stadt. Allein in der Rheinaue gibt es zwölf ausgewiesene Grillplätze. Dabei handelt es sich um offene Feuerstellen mit einem Rost. In Sichtweite dieser Plätze gibt es Müllcontainer zur Abfallentsorgung. Ausdrücklich verboten ist das Brutzeln allerdings in Zieranlagen wie dem Japanischen Garten, Rosengarten oder dem Blindengarten sowie auf der Hundewiese und in den Schutzhütten. Daneben gibt es weitere Anlagen der Waldfreunde in Duisdorf, am Sportplatz Oberer Lyngsberg, an der Schutzhütte Am Hardtweiher im Ennert sowie in Wachtberg, Königswinter, Alfter und Rheinbach. Für diese Plätze muss man sich allerdings anmelden. Hinweise dazu finden sich unter www.bonn.de/@grillen.

Einige Stellen sind hingegen absolut tabu. Ausdrücklich untersagt ist das Grillen auf allen Spiel- und Bolzplätzen, im Baumschulwäldchen, im Bürgerpark Oberkassel, im Park am Dottendorfer Ortsteilzentrum, an der Apfelallee auf dem Venusberg, Am Hölder in Röttgen, im Drachensteinpark in Mehlem, im Panoramapark in Rüngsdorf sowie in Bad Godesberg im Redoutenpark und im Stadtpark. Die Universität Bonn hat das Grillen auf ihren Flächen, etwa im Hofgarten, an der Poppelsdorfer Allee, am Juridicum und am Poppelsdorfer Schloss, generell verboten.

Wichtig ist nach Auskunft der Stadt auch, dass ein Abstand von 100 Metern zum Waldrand und 25 Metern zur Wohnbebauung besteht. Steht der Grill unter einem Baum, müssen zwei Meter Abstand zur Baumkrone eingehalten werden.

Wer auf öffentlichen Grünflächen grillt, darf nur Geräte mit „Füßchen“ (keine Einweggrills) verwenden, damit genügend Abstand zum Boden bleibt. Denn schließlich darf der Untergrund nicht verbrannt oder versengt werden. Damit das Vergnügen kein böses Ende nimmt, sollten ausschließlich handelsübliche Brennstoffe verwendet werden. „Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten. Außerdem muss das Grillfeuer ständig beaufsichtigt werden“, mahnt eine Sprecherin der Stadt.

Damit alle Vorschriften eingehalten werden, ist seit Anfang April wieder die Rheinstreife des Stadtordnungsdienstes bis zwei Uhr nachts unterwegs – und zwar donnerstags vor Feiertagen sowie freitags ab 20 Uhr, samstags ab 16 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen bereits ab 10 Uhr. Die Rheinstreife patrouilliert zusätzlich zu dem Streifendienst des Stadtordnungsdienstes entlang des Ufers. „Wer sich nicht an die Regeln hält oder beim Verlassen oder starkem Wind das Grillfeuer nicht vollständig löscht, handelt ordnungswidrig“, sagt Isabel Klotz. „Das kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.“

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