Marihuana im Gebüsch versteckt - Arrest für 18-Jährigen Meckenheimer

Prozess vor dem Rheinbacher Amtsgericht

Rheinbach. Teuer zu stehen kommt einen 18-Jährigen aus Meckenheim jetzt der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann am 26. Februar 2008 im Bonner Hofgarten sowie am 3. März 2008 am Einkaufszentrum in Bonn-Tannenbusch Marihuana zum Eigenkonsum gekauft hatte und verurteilte ihn deshalb zu zwei Wochenenden Freizeitarrest.

Während der Heranwachsende den Kauf im Hofgarten ohne Umschweife gestand, bestritt er, dass die fünf Päckchen, die von der Polizei in Tannenbuch sichergestellt worden waren, ihm gehört hätten.

Er sei nur zufällig am Tatort gewesen, weil er dort auf Klassenkameraden gewartet habe, um anschließend mit ihnen zur Schule zu gehen. Dass im Gebüsch direkt hinter ihm Drogen versteckt gewesen seien, habe er zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst. "Ich saß da und habe mich wohl gerade in dem Moment abgestützt, als die Polizisten kamen", fügte der Angeklagte hinzu.

Eine Aussage, die aus Sicht des Staatsanwaltes und des Amtsrichters Ulrich Schulte-Bunert nicht besonders überzeugend klang. Zumal einer der Polizeibeamten, der zusammen mit einem Kollegen am 3. März zur Bekämpfung der Jugendkriminalität im Einsatz war, das Verhalten des Angeklagten sowie den Fundort der Drogen detailliert beschreiben konnte.

"Die Gegend rund um das Einkaufszentrum ist als Umschlagplatz bekannt, und Kollegen in Zivil hatten uns darauf aufmerksam gemacht, dass dort wieder einmal etwas vor sich ging. Als wir ankamen, habe ich gesehen, wie der Beschuldigte etwas hinter sich im Gebüsch versteckte und sich auffällig umschaute", ergänzte der 34-jährige Polizist.

Auch wenn der 18-Jährige beteuerte, nun mit Drogen nichts mehr zu tun zu haben, stellte sich sein Fall für das Jugendamt doch als eher schwierig da. Alle bisherigen erzieherischen Maßnahmen seien an der mangelnden Bereitschaft des Heranwachsenden gescheitert, zog der Vertreter der Jugendgerichtshilfe ernüchtert Bilanz. "Er selbst glaubt offenbar, das alles sei kein Problem. Und wenn doch, kriege er das schon hin. Was aber natürlich so nicht stimmt."

Ein soziales Training bringe in diesem Fall jedenfalls nichts. Denn der junge Mann sei "belehrungs- und beratungsresistent". Der Vater des Angeklagten, der den Prozess als Zuschauer verfolgt hatte, widersprach dieser Schilderung, zumindest teilweise: "Manchmal haben wir schon das Gefühl, dass er sich wirklich ändern und in Zukunft alles besser machen will. Das geht dann vielleicht für ein paar Wochen gut. Bis wieder irgendetwas schief läuft."

Trotz allem wollte der Amtsrichter diesen Fall nicht als hoffnungslos abhaken. Es seien durchaus erste Anzeichen erkennbar, dass der Angeklagte ernsthaft versuche, wieder auf den rechten Weg zurück zu kommen. Dennoch brauche er nun so etwas wie einen "Schuss vor den Bug", um zu sehen, was ihn andernfalls erwarte.

Während der Staatsanwalt eine Woche Dauerarrest gefordert hatte, entschied sich Schulte-Bunert für zwei Wochenenden Freizeitarrest "als eine Art Schnupperkursus. Wenn Sie so wie früher weitermachen, landen sie genau dort, wo Sie jetzt mal probeweise reinschauen können." Mit Rücksicht auf die schulischen Leistungen sollte die Strafe aber während der Freizeit verbüßt werden, sagte Schulte-Bunert.

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