Kohlenmonoxidvergiftung Eltern aus Bad Honnef erhalten nach Tod ihres Kindes keine Strafe

BAD HONNEF/BONN · Die Ermittlungen wurden nach einer Kohlenmonoxidvergiftung eingestellt, weil die Folgen der Tat schwerer wiegen als eine mögliche Verurteilung der Eltern, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ihr achtjähriges Kind starb zu Hause in Bad Honnef an den Folgen einer Kohlenmonoxidvergiftung beim Duschen, und nun müssen die Eltern auch noch damit fertig werden, dass sie selbst den Tod des Mädchens fahrlässig verursacht haben sollen. Zu diesem Ergebnis zumindest kommt die Bonner Staatsanwaltschaft.

Wie die Behörde gestern auf Anfrage mitteilte, hat sie das Verfahren gegen das Ehepaar nun trotzdem eingestellt, und zwar nach Paragraf 153b, Strafprozessordnung, der besagt: Von Strafe wird abgesehen, wenn die Folgen der Tat für den Täter so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Und dass genau das auf diesen tragischen Fall zutrifft, liegt für die Ermittler auf der Hand.

Es geschah am 4. März dieses Jahres: Da fand die 45-jährige Mutter ihre Tochter abends bewusstlos im Badezimmer, wo die Achtjährige geduscht hatte. Das Kind hatte eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten.

Das Mädchen wurde in eine Spezialklinik in Aachen gebracht, wenig später meldete die Polizei, das Kind sei außer Lebensgefahr. Doch am 7. März starb die Achtjährige in Folge der Vergiftung. Und gegen die zutiefst betroffenen Eltern wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Diesen Ermittlungen zufolge war nach Gutachtermeinung ein Ventilator im Keller des Hauses ursächlich für den tragischen Tod des Kindes. Diesen Ventilator hatte der 50-jährige Vater ein halbes Jahr zuvor eingebaut, weil es im Keller wegen mehrerer Waschmaschinen zu feucht wurde. Und dieser Ventilator, der den Ermittlungen zufolge im Dauerbetrieb war, hatte das Kohlenmonoxid aus der Gastherme regelrecht angesaugt und ins Haus geleitet.

Normalerweise wird das Kohlenmonoxid durch den Kamin aus dem Haus geleitet. Dass die Therme schon seit Jahren nicht mehr gewartet worden sein soll, hatte Experten zufolge aber keine schädlichen Emissionen freigesetzt.

Fatal in diesem Fall wirkte sich den Ermittlungen zufolge auch aus, dass die Achtjährige bei geschlossenem Fenster geduscht hatte und auch alle übrigen Fenster an dem Abend wegen der niedrigen Außentemperaturen geschlossen waren. So konnte das geruchlose Gift nicht nach draußen entweichen, das Badezimmer wurde für das Kind zu einer tödlichen Falle.

Ein Zusammenhang mit der drei Monate zuvor gestorbenen Katze der Familie konnte der Staatsanwaltschaft zufolge nicht hergestellt werden, da die Tierärztin eine Kohlenmonoxidvergiftung nicht bestätigt habe. Ob sie das Tier daraufhin überhaupt untersucht hatte, konnte die Staatsanwaltschaft gestern nicht sagen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort