Kaminöfen und Heizkamine Für alte Kaminöfen ist Ende 2017 Schluss

BONN · Experten in der Region erinnern: Vor 1985 gebaute Modelle müssen in der Regel mit Filtern nachgerüstet oder am besten durch moderne, effiziente Geräte ersetzt werden. Die dadurch eingesparten Verbrauchskosten wiegen die teurere Anschaffung auf.

 Alte Kaminöfen müssen – bis auf wenige Ausnahmen – mit Filtern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden.

Alte Kaminöfen müssen – bis auf wenige Ausnahmen – mit Filtern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden.

Foto: Adobe stock

Den Betrieb ihres Kaminofens haben die meisten Eigenheimbesitzer zu dieser Jahreszeit eher weniger im Blick. Sollten sie aber. Denn Petra Grebing, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW bei der Kreisverwaltung in Siegburg, rät vor allem Besitzern älterer Modelle rechtzeitig vor Beginn der nächsten kalten Jahreszeit zur Aufmerksamkeit: Denn nach den Zahlen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks mit Sitz in Sankt Augustin läuft zum 31. Dezember 2017 eine Schonfrist für rund 850 000 Kaminöfen und Heizkamine in ganz Deutschland aus.

Konkret geht es um Geräte, auf deren Typenschild ein Baujahr vor 1985 vermerkt ist. „Diese Kaminöfen und Heizkamine müssen bis Ende des Jahres stillgelegt oder nachgerüstet werden“, erklärt Energieberaterin Grebing: „Auch in der Region Bonn/Rhein-Sieg gibt es mit Sicherheit einige solcher alten Schätzchen“, führt sie aus. Viele davon funktionierten zwar noch einwandfrei, sonderten aber Unmengen von Dreck in die Luft ab. Wer was zu beachten hat, erklären Gering und Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks.

Die gesetzlichen Bestimmungen

Die Krux alter Kaminöfen bringt Schornsteinfegerfachmann Stephan Langer auf den Punkt: „Moderne Geräte verursachen um bis zu 85 Prozent weniger Immissionen als alte Öfen“. Bereits 2010 habe daher die Bundesimmissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vorgesehen. Besitzer müssen danach Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten. Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen laut Langer die Grenzwerte gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung bei vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. „Diese Werte sind weniger streng als jene für ganz neue Öfen“, führt der Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks aus.

Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

Was nun die gesetzlichen Bestimmungen konkret vorsehen, beschreibt Stephan Langer so: „Öfen mit einem Baujahr bis 1974 mussten bereits bis Ende 2014 nachgerüstet oder stillgelegt werden.“ Die nächste Austauschfrist endet Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss spätestens bis zu diesem Termin aktiv werden.“ Und laut Langer gibt es weitere Fristen zu beachten. Ende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. „Nämlich Modelle, die vor 1950 gebaut wurden, sowie offene Kamine und Kochherde sind ausgenommen“, betont Stephan Langer. Ebenfalls seien von der Stilllegungs- beziehungsweise Nachrüstungspflicht alle Öfen für feste Brennstoffe ausgenommen, „wenn sie die einzige Heizquelle im Haus sind“. So Langer weiter.

Woran erkennt man das Alter seines Ofens? „Jedes Gerät hat ein Typenschild“, führt Stephan Langer aus, „und auf dem ist auch das Datum vermerkt“. Ist das Datum nicht mehr feststellbar, müssen Ofenbesitzer direkt aktiv werden, betont er. Der Bezirksschornsteinfeger sollte dann den Schadstoffausstoß messen. Außerdem bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik unter http://cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis.

Was Nutzen und Effizienz einer Nachrüstung alter Geräte angeht, sind Experten wie Energieberaterin Petra Grebing jedoch skeptisch. Sie weist zunächst grundsätzlich darauf hin: „Hält ein Gerät mit nachträglich eingebautem Filter die Werte ein, darf es weiterlaufen.“ Trotzdem rät sie von einer solchen Investition in die alte Technik ab. „Ein Filtereinbau mag erst einmal günstiger sein als ein neuer Ofen. Langfristig lohnt er sich aber nicht.“

Der Grund: „Derart alte Öfen sind nicht nur dreckig, sie sind auch ineffizient“, so Grebing weiter: „Aus der gleichen Menge Brennstoff holt ein moderner Ofen deutlich mehr Wärme heraus“. Die Einsparung bei den Verbrauchskosten wiege die teurere Anschaffung auf. Auch der Austausch deutlich jüngerer Modelle könne sich auf diese Weise schon lohnen. Darum rät die Expertin, besonders die Frühlings- und Sommermonate für eine Umstellung und die Anschaffung eines modernen Kaminofens beziehungsweise Heizkamins zu nutzen.

Weitere Infos: Bei allen Fragen rund um Öfen, Heizungen und die energetische Optimierung von Wohngebäuden bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW mit ihren Beratungsstellen in Bonn, Troisdorf, Siegburg und dem Rhein-Sieg-Kreis Informationen an: Tel. (02241) 14 95 330, Hotline (0211) 33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

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