Kommentar zu Sami A. Plausible Entscheidung

Meinung | Gelsenkirchen · Die Entscheidung, das Abschiebeverbot gegen den als Gefährder und potenziellen Straftäter eingeschätzten Sami A. aufzuheben, ist konsequent und plausibel. Sie bestätigt zudem das Handeln der Landesregierung.

 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das Abschiebeverbot auf.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das Abschiebeverbot auf.

Foto: dpa

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das Abschiebeverbot gegen den als Gefährder und potenziellen Straftäter eingeschätzten Sami A. aufzuheben, erscheint konsequent und plausibel. Denn wenn die tunesische Regierung über die Botschaft in Berlin – wie Ende Oktober geschehen – mittels einer sogenannten Verbalnote zusichert, dass Sami A. in seinem Heimatland keine menschenrechtswidrige Behandlung oder Folter drohe, dass er sich in Freiheit bewege und dass ihm nichts passiere, dann muss das für ein deutsches Gericht eine wichtige Entscheidungsgrundlage sein.

Für die nordrhein-westfälische Landesregierung ist die Entscheidung aus Gelsenkirchen im Nachhinein eine Bestätigung. Gerade das Flüchtlingsministerium hat viel dafür getan, Sami A. loszuwerden, wenngleich die Mitte Juli erfolgte Abschiebung zumindest als umstritten bezeichnet werden muss – woran das Düsseldorfer Ministerium, aber auch das Bamf, das Bundesinnenministerium und das Verwaltungsgericht ihre jeweiligen Anteile hatten.

Wer jetzt aber glaubt, mit der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch sei der Schlussstrich unter die „Affäre Sami A.“ gezogen worden, der könnte schon bald eines Besseren belehrt werden. Das Gelsenkirchener Urteil ist zwar unanfechtbar, doch es handelt sich nur um eine Eilentscheidung. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Zudem ist die Stadt Bochum immer noch aufgefordert, Sami A. zurückzuholen. Gut möglich, dass in ein paar Monaten wieder anders über Sami A. geurteilt wird. Die Rechtsfindung ist eben manchmal mühsam.

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