Hauptsacheverfahren Gericht prüft erneut Abschiebeverbot für Sami A.

Gelsenkirchen · Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereitet sein Urteil zum Abschiebeverbot des Tunesiers Sami A. vor. Bislang war nur in einem Eilverfahren entschieden worden, dass der Gefährder nicht abgeschoben werden dürfe.

Der Fall des rechtswidrig abgeschobenen Tunesiers Sami A. geht in die nächste juristische Runde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereitet derzeit sein Urteil zum Abschiebeverbot des als Gefährder eingestuften Mannes vor, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Bevor es frühestens in einigen Wochen fallen könne, werden die Beteiligten jedoch zu einer mündlichen Verhandlung geladen, für die es noch keinen Termin gebe.

Bislang hatte das Gericht nur in einem Eilverfahren unter entsprechendem Zeitdruck entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden dürfe, wie der Sprecher weiter erläuterte. Nach vorläufiger Prüfung gingen die Richter im Sommer davon aus, dass dem Mann in seinem Heimatland Folter drohen könne.

Im sogenannten Hauptsacheverfahren wägt das Gericht nun erneut die Argumente ab und prüft die derzeitigen Zustände in Tunesien. Zur Frage, ob Sami A. dort Folter und unmenschliche Behandlung drohten, seien dabei die aktuellsten Erkenntnisse entscheidend, so das Gericht weiter. Von Belang wäre außerdem eine mögliche „diplomatische Note“ der tunesischen Behörden, in denen sie zusichern könnten, dass SamiA. nicht gefoltert werde. Eine solche Garantie war aber bislang nicht vorgelegt worden.

Die voreilige Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik gesorgt. Am Tag zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Abschiebung noch untersagt, der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung an.

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