Frist abgelaufen Gericht entscheidet über Rückholung von Sami A.

Münster/Bochum · Das Oberlandesgericht Münster prüft ab Dienstag die Rückholung von Sami A., der im Juli nach Tunesien abgeschoben wurde. In der Nacht war eine entscheidende Frist abgelaufen.

Im juristischen Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. ist in der Nacht auf Dienstag eine entscheidende Frist am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen abgelaufen. Die Stadt Bochum, in der Sami A. jahrelang gelebt hatte, konnte noch bis Mitternacht begründen, warum der abgeschobene Tunesier nicht aus seinem Geburtsland nach Deutschland zurückgeholt werden sollte.

Die Stadt wehrt sich nach der umstrittenen Abschiebung von Sami A. gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, wonach die Stadt den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückholen muss. Noch bis 24.00 Uhr am Montag hatte die Stadt Bochum Gelegenheit, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Argumente zu liefern, um diese Eilentscheidung aus der ersten Instanz aufzuheben.

Ob das OVG bereits am Dienstag einen Beschluss verkündet, ist noch offen. Ein Gerichtssprecher sprach von einer zeitnahen Entscheidung.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Im Eilverfahren um die Rückholung des Tunesiers ist das OVG jetzt die letzte Instanz. Zusätzlich könnte die Stadt Bochum noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen und Verfassungsbedenken ins Feld führen. Eine aufschiebende Wirkung hätte dieser Schritt allerdings nicht. Ein Stadtsprecher wollte sich vor der Entscheidung in Münster nicht weiter äußern.

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