Karfreitag Öffentlicher Tanz verboten - Kontrollen angekündigt

BONN · Auf besondere Vorschriften des NRW-Feiertagsgesetzes macht die Stadt Bonn aufmerksam. Am Karfreitag dürfen demnach keine heiteren Veranstaltungen stattfinden.

Das Landesgesetz über Sonn- und Feiertage verbiete an diesem Tag öffentlichen Tanz sowie musikalische und andere unterhaltende Aufführungen. Das Presseamt erklärt dazu: "Das gilt bis Samstagmorgen um 6 Uhr. Theater- und Musikveranstaltungen sind Karfreitag nur dann erlaubt, wenn sie dem besonderen Charakter des Feiertages angemessen sind." Am Gründonnerstag seien bis 24 Uhr öffentliche Veranstaltungen erlaubt, allerdings ist öffentlicher Tanz ab 18 Uhr nicht mehr gestattet.

Die Stadt appelliert an alle Betreiber von Gaststätten, Tanzlokalen, Diskotheken und andere Veranstalter von Theater- und Musikaufführungen, diese Verbote strikt zu beachten. "Die Außendienstmitarbeiter kontrollieren und werden bei festgestellten Verstößen die Veranstaltung abbrechen", warnt die Stadt. Außerdem drohe ein hohes Bußgeld.

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