Überfall mit Brecheisen und Hammer Haftstrafe für 23-Jährigen wegen schweren Raubes

Bonn · Das Landgericht Bonn hat einen 23-Jährigen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung mit einem Brecheisen und einem Hammer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

 Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit

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Foto: dpa

Zunächst hatten die Männer nur vorsichtig an der Haustür eines Drogendealers geklopft. Aber als der 24-Jährige arglos öffnete, standen drei „wuchtige Typen“ vor ihm, bewaffnet mit Brecheisen und Hammer, drängten ihn in den Flur und prügelten sofort auf ihn ein. „Wer Rauschgift vertickt“, soll einer gesagt haben, „ist selber schuld. Gib mir das Gras, sonst steche ich dich ab.“

Der 24-Jährige jedoch beteuerte, kein Rauschgift zu besitzen. Tatsächlich wurde das Trio an dem Abend des 29. Januar 2018 auch nicht fündig, ortete jedoch einen Tresor. Damit er den Geheimcode verrät, erhielt der 24-Jährige einen Schlag mit dem Brecheisen auf den Kopf und mit dem Hammer auf ein Knie. Die Beute: 5500 Euro aus dem Safe sowie weitere wertvolle Gegenstände, darunter I-Pad, Armani-Uhr und Schreckschusswaffe mit Gaspatronen. Am Freitag wurde einer der beiden Täter verurteilt.

Das Landgericht schickte den 23-Jährigen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung für dreieinhalb Jahre in Haft. Der Mann, der vom Dealer identifiziert wurde, hatte erklärt, er habe sich zurückholen wollen, was ihm gehört habe: Angeblich hatte er beim Rauschgiftverkäufer Wochen zuvor 50 Gramm Marihuana für 350 Euro gekauft, den Stoff jedoch nie bekommen. Mehrfach habe er erfolglos versucht, den Drogenverkäufer zur Rede zu stellen, bevor er mit zwei unbekannten Mittätern loszog.

Freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt

„Selbstjustiz, das geht gar nicht“, so Klaus Reinhoff, Kammervorsitzender der 3. Große Strafkammer, und müsse durchaus abschreckend bestraft werden. Was der Angeklagte sich da geleistet habe, sei eines der schwersten Verbrechen, die das Gesetz kenne, und habe denselben Strafrahmen wie Totschlag. Weil der 23-Jährige jedoch freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt hatte, wurde seine Strafe erheblich gemildert.

Der 24-jährige Dealer, der mit mehreren Platzwunden noch glimpflich davongekommen war, wurde bereits zum zweiten Mal Opfer eines Überfalls. Ein halbes Jahr zuvor – im Juni 2017 – waren er und zwei Freunde, die vor seiner Haustür gestanden hatten, von zwei 22-Jährigen angesprochen worden. Die hatten erst nur um eine Zigarette gebeten, sollen dann jedoch ein Messer gezogen und ebenfalls Drogen sowie Geld gefordert haben. Dem Trio gelang es jedoch, die beiden Angreifer mit Flaschen in die Flucht zu schlagen. Das entsprechende Strafverfahren wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung soll demnächst ebenfalls vor dem Landgericht verhandelt werden.

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