Ausnahmegenehmigung für Einsätze Das Bonner Ordnungsamt darf falsch parken

Bonn · Oftmals gibt es Beschwerden darüber, dass gerade Autos des Bonner Ordnungsamtes so parken, wie es anderen Autofahrern eigentlich verboten ist. Doch dafür gibt es eine Erklärung.

Das Auto des Ordnungsamtes im Halteverbot, das Auto des Ordnungsamtes entgegen der Fahrtrichtung abgestellt, das Auto des Ordnungsamtes auf einer Sperrfläche: Viele wundern sich darüber, warum es immer wieder vorkommt, dass die städtischen Ordnungshüter ihre Fahrzeuge dort parken, wo es dem Bonner verboten ist. Doch dafür gibt es eine einfache Erklärung.

"Für die Fahrzeuge des Stadtordnungsdienstes hat die Straßenverkehrsbehörde Ausnahmegenehmigungen erteilt, sodass die Dienstfahrzeuge im Einsatz auch dort abgestellt werden dürfen, wo sonst das Halten und Parken nicht erlaubt ist", so das Presseamt der Stadt Bonn. Dabei geht es aber nicht um die Bequemlichkeit der Mitarbeiter. Die Ausnahmegenehmigungen würden genutzt, um schnell an den angefahrenen Einsatzorten handeln und zügig wieder am Dienstfahrzeug zurück sein zu können. "Dies dient der effizienten Einsatzabwicklung und trägt dem Servicegedanken Rechnung." Ein Beispiel: Wenn jemandem schnell geholfen werden muss, weil seine Einfahrt zugeparkt wurde - in der Umgebung für das Dienstfahrzeug aber kein regulärer Parkplatz frei ist.

"Dabei wird aber immer darauf geachtet, dass durch das abgestellte Dienstfahrzeug niemand unzumutbar behindert oder gar jemand gefährdet wird", heißt es vom Presseamt. Sobald die Arbeit am einzelnen Einsatzort oder in einem größeren Kontrollabschnitt beendet sei, werde auch das Auto wieder entfernt.

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