Alfter Eltern wollen Gesamtschule einklagen

ALFTER · Zwei Elternpaare aus Alfter gehen gegen die Entscheidung der Bezirksregierung vor Gericht, die die Errichtung einer Gesamtschule in Alfter wegen fehlender Anmeldungen nicht genehmigt hatte.

Bereits am Montag haben die Rechtsanwälte Michael Raetsch aus Alfter und Frank Wieland aus Bad Godesberg im Auftrag der Eltern beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bezirksregierung Köln und die Gemeinde Alfter eingereicht.

Damit soll die Errichtung der Gesamtschule Alfter zum kommenden Schuljahr durchgesetzt werden. "Ein Hauptverfahren würde viel zu lange dauern", erläutert Raetsch das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung. Er erwartet bereits hier eine Entscheidung in der Hauptsache, weil eine Zwischenlösung nicht möglich ist.

Mit dem Beschluss des Gerichtes rechnet der Anwalt im Laufe der kommenden Woche. Wie berichtet, hatte die Schulaufsichtsbehörde in Köln eine Gesamtschule in Alfter nur unter der Bedingung genehmigt, dass mindestens 100 Kinder aus der Gemeinde angemeldet werden. Nach Abschluss des Verfahrens lagen jedoch nur 89 Anmeldungen aus Alfter vor.

Die zusätzlichen 19 Anmeldungen von Kindern aus der Umgebung zählten nicht mit. Der Antrag auf einstweilige Anordnung, dem sich andere Eltern noch anschließen können, stützt sich auf mehrere Punkte. Zum einen wird die Berechnung der Anmeldezahlen als falsch bezeichnet.

Für die Bedarfsermittlung hätten nicht nur die Anmeldungen aus Alfter an der Gesamtschule Alfter, sondern auch die an den benachbarten Gesamtschulen mitgezählt werden müssen. Umgekehrt wurden in Alfter die Kinder von auswärts nicht berücksichtigt. "So würde durch die wechselseitigen Auspendler der örtliche Bedarf nach einer Gesamtschule rein rechnerisch zum Verschwinden gebracht werden können", erläutert Raetsch.

Zudem führen die Antragsteller an, dass das Anmeldeverfahren fehlerhaft geplant und durchgeführt worden sei. Es habe weder ein echtes vorgezogenes Anmeldeverfahren noch die Möglichkeit einer Doppelanmeldung für die Gesamtschule Alfter und benachbarte Gesamtschulen gegeben. "Beide Alternativen sind rechtlich möglich und auch üblich", so der Anwalt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die kurzfristige Änderung im Anmeldeverfahren. Erst zwei Tage vor Abschluss des Verfahrens wurden Doppelanmeldungen ermöglicht, die nicht allen betroffenen Eltern mitgeteilt wurden. Martina Salchow, Vorsitzende des Fördervereins Gesamtschule Alfter, ist mit ihrem Mann Carsten Billich eines der beiden Antrag stellenden Elternpaare.

"Ich gebe den Kampf nicht auf", sagt sie. Sie kämpft seit fast fünf Jahren für eine Gesamtschule in Alfter und hat den Eindruck, dass die Gemeindeverwaltung offensichtlich nicht im gleichen Maße an der Errichtung einer Gesamtschule in Alfter interessiert war wie viele Eltern und der Rat der Gemeinde.

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