Mobile Verkehrsschilder müssen gegen Umfallen gesichert sein

Wiesbaden · Beschädigt ein mobiles Verkehrsschild ein Fahrzeug, steht dem Fahrzeug-Eigentümer in der Regel Schadenersatz gegen den Aufsteller zu. Das gilt vor allem dann, wenn die verantwortliche Firma das Schild nicht ordentlich gegen das Umfallen gesichert hat.

 Parkverbot

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Foto: Symbolfoto: dpa

Darauf weist der ADAC hin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 93 C 6143/10). In dem verhandelten Fall hatte eine Firma wegen eines Umzugs ein Halteverbotsschild aufgestellt. Das war wegen starken Windes auf ein geparktes Auto gekippt. Der Besitzer des Wagens klagte auf Schadenersatz und bekam vom Amtsgericht Wiesbaden Recht.

Der Aufsteller muss die Schilder durch einen großen Standfuß, schwere Klötze oder ähnliche Maßnahmen sichern, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das hatte die Firma im vorliegenden Fall aber nicht getan.

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