Revision 1. FC Spich zieht vors DFB-Sportgericht

TROISDORF · Das Urteil des Verbandsgerichts beim Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) in Duisburg hatte es in sich. Der 1. FC Spich legt Revison ein.

 Legte gegen das Urteil Revision ein: Der Spicher Trainer und Abteilungsleiter Axel Linden (links), hier mit Michael Theuer.

Legte gegen das Urteil Revision ein: Der Spicher Trainer und Abteilungsleiter Axel Linden (links), hier mit Michael Theuer.

Foto: Wolfgang Henry

"Der Verein 1. FC Spich erhält wegen obszön anstößigen und provokativ beleidigenden Verhaltens seiner Zuschauer gegenüber dem Schiedsrichter, wegen unsportlichen Verhaltens seiner Mitarbeiter durch grob fahrlässiges Einschließen des Schiedsrichtergespanns in der Kabine nach dem Spiel sowie vorsätzlicher Sachbeschädigung durch seine Zuschauer eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Weiterhin wird für die erste Mannschaft des 1. FC Spich für die Dauer von drei Monaten ab Rechtskraft die Austragung der Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet. Diese Maßnahme wird auf die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt.

Als Bewährungsauflage wird dem Verein 1. FC Spich aufgegeben, binnen einem Jahr ab Rechtskraft des Urteils dem Schiedsrichter den Sachschaden in Höhe von 182,80 Euro zu ersetzen", heißt es da.

Dieses Urteil, das die Gelb-Schwarzen und ihren Trainer und Abteilungsleiter Axel Linden mächtig auf die Palme gebracht hat, bezieht sich immer noch auf die Vorkommnisse im letztjährigen Landesliga-Heimspiel des FCS gegen den TuS Mondorf (1:4).

Seinerzeit hatte der Schiedsrichter drei Spicher Akteure des Feldes verwiesen und wegen angeblicher übler Beleidigungen einen Zusatzbericht gefertigt. Außerdem, so erklärte der Referee später bei der Verhandlung der FVM-Spruchkammer, sei er in der Kabine eingeschlossen worden und habe sein Fahrrad, das er auf dem Vereinsgelände abgestellt habe, beschädigt im Wald wiedergefunden.

Die Mittelrhein-Sportrichter verhängten daraufhin 500 Euro Ordnungsgeld gegen den FCS, sahen aber keine Bedrohung des Referees und erklärten sich in der "Fahrradaffäre" für nicht zuständig (der GA berichtete).

Dieses Urteil war dem Spielleiter jedoch offenbar zu gnädig, und so legte er Berufung ein, wodurch der WFLV als übergeordnete Instanz tätig werden musste. Doch rechtskräftig ist das WFLV-Urteil noch lange nicht.

Denn Axel Linden hat bereits Revision eingelegt und will mit Unterstützung des Rechtsanwalts Bernd Arnold, seines Zeichens früherer Eishockey-Profi, vor das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ziehen, um die Sache ein für allemal klären und seinen Club "nicht als "Asi-Verein" (Linden) dastehen zu lassen. "Wir behaupten sicher nicht, dass wir damals alles richtig gemacht haben", betont Linden.

"Aber zum einen hat sich der Schiedsrichter nicht einmal bei uns beschwert, zum anderen war er zu keiner Zeit in Gefahr. Und was das Fahrrad angeht: Ich weiß nicht, wer es in den Wald geworfen hat. Es war relativ weit weg abgestellt, und es hat sich herausgestellt, dass der Schiri es nicht mal an den Fahr-radständer angeschlossen hat."

Der Spicher Abteilungsleiter stellt fest: "Solche Urteile und solche Strafen sind für kleine Vereine ein Wahnsinn. Das könnte zum Präzedenzfall werden.

Wir haben uns beim Unparteiischen schon in der Verhandlung vor der FVM-Spruchkammer entschuldigt und glaubhaft dargelegt, dass das Gespann versehentlich in der Kabine eingeschlossen wurde. Was will er noch? Dass wir vor ihm auf die Knie fallen?", redet Linden sich in Rage.

"Mit diesem Urteil ist die Kammer deutlich über das Ziel hinausgeschossen", erklärt auch Bernd Arnold. "Ich war sprachlos, als ich das gehört habe. Vor dem besagten Spiel und mittlerweile ein Jahr danach hat es keine Vorkommnisse in Spich gegeben. Ich kann nur hoffen, dass noch eine Korrektur zustande kommt."

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