Sachenbacher-Stehle rechnet mit Reduzierung ihrer Strafe

München · Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle rechnet damit, dass der Internationale Sportgerichtshof CAS ihre Dopingsperre von zwei Jahren deutlich verkürzt. "Die Verhängung der Höchststrafe ist unseres Erachtens unhaltbar", erklärte ihr Anwalt Marc Heinkelein in einer Mitteilung.

 Evi Sachenbacher-Stehle wehrt sich gegen ihre Sperre. Foto: Kay Nietfeld

Evi Sachenbacher-Stehle wehrt sich gegen ihre Sperre. Foto: Kay Nietfeld

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Momentan wird die Berufung gegen das Urteil des Biathlon-Weltverbandes IBU vorbereitet. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, warum jemand, der unbewusst ein kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel zu sich genommen habe, auf die gleiche Stufe mit einem vorsätzlichen EPO-Doper gestellt werde, schrieb Heinkelein.

Die vom Langlauf zum Biathlon gewechselte Olympiasiegerin aus Reit im Winkl war bei den Winterspielen in Sotschi positiv auf das nur im Wettkampf verbotene Methylhexanamin getestet worden. Die 33-Jährige war von der IBU für zwei Jahre gesperrt worden. Die gefundene Konzentration des verbotenen Stoffes, betonte der Anwalt, sei gar nicht geeignet gewesen, die sportliche Leistung in irgendeiner Art und Weise zu steigern. Das sei per Gutachten nachgewiesen.

In ähnlichen Fällen hatte der Sportgerichtshof zuletzt Sperren deutlich verringert. Man sei deshalb "sehr zuversichtlich, dass das CAS die Sperre deutlich reduzieren wird". Heinkelein berief sich in seiner Mitteilung explizit auf die Fälle von Asafa Powell und Sheron Simspon. Die Sperren der beiden Leichtathleten waren vom CAS von ursprünglich 18 auf sechs Monate verkürzt worden.

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