Vater weiß nichts von Unfallfahrt

Verfahren gegen einen 59-jährigen Beamten aus Meckenheim eingestellt

Rheinbach. (lta) Der Rheinbacher Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert stellte das Verfahren gegen einen 59-jährigen Beamten aus Meckenheim ein, der gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen haben soll.

Dessen damals noch minderjährige Sohn hatte im September 2001 in Meckenheim einen Unfall mit dem Auto des Angeklagten verursacht. Das Gericht konnte allerdings keine Mitschuld des Vaters nachweisen.

Sohn verweigert Aussage

Der Sohn habe sich den Autoschlüssel einfach vom Haken genommen, als niemand zu Hause gewesen sei, sagte der 59-Jährige dem Gericht. "Ich hatte auch nie den Verdacht, dass er sich den Wagen nehmen will", fügte er hinzu. Er glaube auch nicht, dass sein Sohn sich schon vorher einmal hinter das Steuer gesetzt habe. Der mittlerweile 19-Jährige wollte sich im Prozess nicht äußern.

Erbost reagierte der Anwalt des Angeklagten auf die Vermutung des Richters, dass der Sohn sich den Wagen wahrscheinlich schon vorher einmal entliehen habe. "Für diese Mutmaßungen gibt es keine Beweise", sagte der Verteidiger.

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