DFB-Sportgericht Harte Strafen für den 1. FC Köln

Frankfurt/Main · Fußball-Zweitligist 1. FC Köln ist wegen diverser Vorkommnisse und Ausschreitungen von Zuschauern vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden.

Wie der DFB weiter mitteilte, droht dem Club zudem ein Teilausschluss von Zuschauern bei zwei Heimspielen. Dieser Teil der Strafe ist jedoch zunächst für neun Monate auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der FC weitere 30.000 Euro in die Erweiterung des Ordnungsdienstes bei Auswärtsspielen investieren. Der Verein hat das Urteil akzeptiert.

Die Strafen wurden wegen des Einsatzes von Pyrotechnik sowie Werfens von Gegenständen und Böllern in verschiedenen Spielen verhängt. Insgesamt seien Anhänger des Clubs bei insgesamt neun Spielen der laufenden Saison negativ aufgefallen.

Dem 1. FC Köln spricht der DFB kein Verschulden an den Vorkommnissen zu. FC-Geschäftsführer Jörg Schmadtke hofft auf Einsicht bei den Fans. "Angesichts des Strafmaßes appellieren wir erneut an jenen Teil der aktiven Fanszene, dem ein Großteil der Verfehlungen zuzurechnen ist, sich klarzumachen, welchen Schaden sie dem 1. FC Köln zufügen.

Jede Strafe trifft uns und bedeutet, dass wir weniger Geld für die sportliche und strukturelle Entwicklung des FC zur Verfügung haben", sagte Schmadtke.

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