Interview mit Helmut Heinen Der Zeitungsverleger-Präsident über einen Mindestlohn für Boten

BONN/KÖLN · Die deutschen Zeitungsverleger fordern für die Zusteller eine Ausnahme von der geplanten Mindestlohnregelung. Sie sehen durch hohe Mehrkosten die Zustellung in ländlichen Gebieten gefährdet. Die Pressefreiheit sei bedroht, warnt Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) im Gespräch mit dem General-Anzeiger.

 BDZV-Präsident Helmut Heinen warnt vor einem Mindestlohn für Zusteller.

BDZV-Präsident Helmut Heinen warnt vor einem Mindestlohn für Zusteller.

Foto: BDZV

Zeitungszusteller werden bisher nach Stückzahl entlohnt. Wenn der Mindestlohn kommt, müssten sie stundenweise bezahlt werden.Was hätte das für Folgen für die rund 160.000 Zusteller in Deutschland?
Helmut Heinen: In der Regel handelt es sich bei den Zustellern um Mini-Jobber, die Geld hinzuverdienen wollen. Dazu gehört der Rentner ebenso wie die Studentin. Der Job muss morgens in aller Frühe binnen eines relativ kurzen Zeitfensters erledigt werden, wobei die individuellen Geschwindigkeiten ebenso unterschiedlich sind wie die zurückzulegenden Wegstrecken. Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll, nach verteilten Exemplaren und nicht nach Stunden zu entlohnen. Die Zusteller haben damit ihrerseits die Freiheit, sich die Strecke nach dem eigenen Rhythmus einzuteilen. Ein direkter Leistungsdruck existiert ebenso wenig wie aufwendige Kontrollmaßnahmen, die im Falle eines Mindestlohns vermutlich notwendig würden.

Welche Mehrkosten kämen auf die Zeitungsverlage zu?
Heinen: Die Umstellung von Stück- auf Mindeststundenlohn würde den Verlagen eine jährliche Mehrbelastung von etwa 225 Millionen Euro aufbürden.

Bleibt dann die Zeitungszustellung bundesweit gewährleistet?
Heinen: Die Zustellung von Zeitungsexemplaren wäre nach unseren Erkenntnissen in über zwei Millionen Haushalten nicht mehr zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Kosten möglich - das beträfe rund 13 Prozent der gesamten Abonnement-Auflage. Die gegebenenfalls erforderliche Neustrukturierung der Zustellbezirke würde nach Einschätzung der Verlage eine Reduzierung um rund 16 000 Botenstellen mit sich bringen - also um etwa zehn Prozent aller Stellen.

Was heißt das für die Pressefreiheit?
Heinen: Auch die Zustellung von Zeitungen per Boten fällt unstreitig unter den Schutz der Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Wenn also aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns die Pressezustellung wegen des hohen Aufwands vor allem im ländlichen Raum nicht mehr wirtschaftlich realisierbar wäre und teilweise eingestellt werden müsste, dann wäre ein gesetzlicher Mindestlohn ohne Differenzierung für die Zusteller ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit.

Zur Person

Helmut Heinen ist Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger und Herausgeber der Kölnischen Rundschau.

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