Bonner Amt warnt vor eiligem Krankenkassenwechsel "Keine Panik zum Jahresende"

BONN · Das Bonner Bundesversicherungsamt (BVA), die Aufsichtsbehörde über alle bundesweit tätigen Krankenkassen, hat am Montag vor einem voreiligen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gewarnt. Für "Panik zum Jahresende" bestehe kein Anlass, sagte Präsident Maximilian Gaßner.

Zum 1. Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Gleichzeitig können Kassen Zusatzbeiträge einführen. Betroffene Mitglieder einer Krankenkasse erhalten dabei ein Sonderkündigungsrecht.

Ob nun ein Zusatzbeitrag erhoben wird oder nicht: Das BVA weist darauf hin, dass Kassenmitglieder jederzeit ihre Kasse wechseln können - jedenfalls dann, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. Ein Sonderkündigungsrecht brauchen sie dafür nicht. Gaßner rät daher den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen.

"Es ist richtig und wichtig, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auch über kassenindividuelle Zusatzbeiträge erfolgt", so Gaßner. So bestehe bei den Kassen der Anreiz, die Verwaltungsausgaben so gering wie möglich zu halten und Effizienzpotenziale zu nutzen.

Allerdings sollten die Versicherten die Wahl ihrer Krankenkasse nicht nur von der Höhe des Zusatzbeitrages abhängig machen, meint der BVA-Präsident. Auch andere Faktoren seien zu berücksichtigen - etwa die Beratung, der Service, das Angebot an zusätzlichen Satzungsleistungen oder die Erreichbarkeit über eine Geschäftsstelle vor Ort.

Der GKV-Schätzerkreis beim BVA geht für 2015 davon aus, dass der Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen im Durchschnitt bei 0,9 Prozent liegen wird - also genauso hoch ist, wie der bislang allein vom Versicherten zu übernehmende Kassenbeitrag. Für die meisten Versicherten wird sich im neuen Jahr keine große Veränderung ergeben.

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