Prozess vor dem Bonner Landgericht 30-Jähriger muss nicht in die Psychiatrie

Meckenheim/Bonn · Um die Frage, ob ein 30-jähriger Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss, ging es jetzt vor dem Bonner Landgericht. Der Mann war von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) in Meckenheim aus einem Kellerraum geholt worden, nachdem er seinen Vater geschlagen und damit gedroht hatte, jemandem mit einer Axt den Kopf abzuschlagen.

Als die von den Eltern herbeigerufene Polizei mitsamt eines Mitarbeiters des Ordnungsamts erschienen war, hatte der der psychisch kranke 30-Jährige sich im Keller eingeschlossen - und während des folgenden Gesprächs ein 20 Zentimeter langes Messer von innen durch die Tür gestoßen.

Daraufhin war das SEK angefordert worden. Die Beamten setzten nach dem Scheitern der Verhandlungen eine Rammstange ein und nahmen den Mann fest. Aufgrund einer von der psychiatrischen Gutachterin attestierten paranoiden Psychose, die möglicherweise durch einen jahrelangen Haschischkonsum ausgelöst wurde, war der arbeitslose Mann zur Tatzeit schuldunfähig.

Die Richter kamen allerdings zu dem Schluss, dass zum heutigen Zeitpunkt von ihm keine erheblichen rechtswidrigen Taten zu erwarten seien. Daher wurde der Antrag auf eine Unterbringung zurückgewiesen. Der 30-Jährige, der die vergangenen zwei Monate bereits vorläufig in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses verbracht hat, wurde auf freien Fuß gesetzt.

Dass der Mann im Juni dieses Jahres im stark alkoholisierten Zustand in der Bonner Innenstadt Passanten angepöbelt und Polizisten wüst beschimpft hatte, änderte daran nichts. Laut dem Kammervorsitzenden ist der 30-Jährige "sicherlich nicht einfach, krank und behandlungsbedürftig".

Die vorliegenden Fälle seien jedoch "kein Grund, jemanden in der Psychiatrie wegzusperren". Als Anregung gab das Gericht dem Verteidiger mit, über die Einrichtung einer Betreuung nachzudenken. "Diesen Zustand sollte man nicht unbehandelt lassen", so der Vorsitzende Richter.

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