Nürburgring Kreis Ahrweiler verliert vermutlich zwei Millionen Euro

KREIS AHRWEILER · Der Kreistag wollte es am Freitag sehr genau wissen. Welche Folgen hat das Nürburgring-Dilemma für den Landkreis? Immerhin ist der Kreis zu zehn Prozent an der in Insolvenz gegangenen Nürburgring GmbH beteiligt. Sanierungsgeschäftsführer Thomas Schmidt und der vom Amtsgericht eingesetzte Sachwalter Jens Lieser standen im Kreishaus Rede und Antwort.

 Düstere Wolken über dem Nürburgring. Das Anlagevermögen hat hohe Wertverluste.

Düstere Wolken über dem Nürburgring. Das Anlagevermögen hat hohe Wertverluste.

Foto: dpa

Gekommen war auch - allerdings zu einem anderen Tagesordnungspunkt - Innenminister Roger Lewentz. Die schlimme Nachricht für den Kreis gab es vorab von Lieser und Schmidt schriftlich: Seine Beteiligung in Höhe von zwei Millionen Euro als Stammeinlage in der Nürburgring GmbH könnte durchaus in den Sand gesetzt sein. Es sei denn, es findet sich ein Käufer, der für den Nürburgring so viel zahlt, dass es zur kompletten Entschuldung der Gesellschaft kommt.

Die Wahrscheinlichkeit dürfte bei Null liegen. Zumal es Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der künftigen öffentlichen Nutzbarkeit des Rings gibt, die den Kaufpreis drücken könnten. Natürlich drängte sich zunächst gerade diese Frage auf, nämlich was denn mit der Stammeinlage des Kreises geschieht. Die Einlage sei nur dann zu retten, wenn die GmbH entschuldet weiter bestehen würde.

Und dies sei ja nicht der Fall, unterstellte die FWG (Freie Wählergruppe) in vorab schriftlich eingereichten Fragen, die Lieser und Schmidt vor der Sitzung bereits beantwortet hatten. Ob das Kreisgeld nun endgültig weg ist, könne jedoch noch nicht abschließend gesagt werden, da der Verkauf des Nürburgringes noch nicht abgeschlossen sei, führen Schmidt und Lieser hierzu aus, die allerdings wenig Optimismus in dieser Frage verströmten.

Bei einem Insolvenzverfahren handelt es sich naturgemäß um ein nicht-öffentliches Verfahren, sagte Schmidt dann in der Sitzung. Eine umfassende Beantwortung aller Fragen sei daher nicht möglich. Trotzdem bemühten sich die mit der Abwicklung des Nürburgringverfahrens betrauten Schmidt und Lieser, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Auskünfte zu geben.

Beispielsweise zu den Rückforderungsansprüchen der Europäischen Union. "Beihilferechtliche Rückforderungsansprüche gegen den Kreis bestehen nicht", beruhigten die Insolvenzverwalter. Wie berichtet, war das Ring-Vermögen von den Insolvenzverwaltern bewertet worden. "Wer kommt für den vermögensmäßigen Verlust generell auf?", wollte die FWG wissen. Und: "Ist der Kreis als Gesellschafter betroffen?"

Wie vom General-Anzeiger berichtet, wurde der Wert des Gesamtensembles im Insolvenzbericht mit 98 Millionen Euro angegeben, obwohl erst im Jahre 2009 ganze 350 Millionen in die schon bestehende Infrastruktur - die ja auch einen Wert hatte - investiert wurden. Schmidt: "Dabei handelt es sich zunächst lediglich um eine insolvenzrechtliche Einschätzung.

Ein möglicher Vermögensverlust wird durch die Gläubiger getragen. Der Kreis wird über seine Stammeinlage hinaus keinen Verlust erleiden." Den dramatischen Wertverlust erklärte Lieser damit, dass es sich um eine "Spezialimmobilie" handele, die das wert sei, was der Markt dafür bereit zu zahlen sei.

Auch gebe es unterschiedliche Bewertungsmethoden. "Den wahren Wert werden die Verkaufsverhandlungen zeigen", so Lieser. Die Insolvenzverwalter nannten gestern auch die tatsächliche Verschuldungshöhe des Unternehmens Nürburgring GmbH: 550 Millionen Euro. Offen ist indes, ob die Rennstrecke auch in Zukunft tatsächlich dem Breitensport, also auch für Touristenfahrer, zur Verfügung steht.

Schmidt und Lieser: "Von einem Investor kann im Rahmen des Veräußerungsprozesses nicht verlangt werden, dass er Garantien einräumt, um die Rennstrecken für Touristenfahrer, Breitensport und Industrie zugänglich zu halten." Jedoch könne man davon ausgehen, dass eine Nutzung von der Öffentlichkeit auch in Zukunft möglich sei.

Gefragt wurde auch danach, wie die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse am Ring verbessert werden können. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens seien eine Vielzahl von Baumängeln beseitigt worden. Den Betrieb der Kartbahn habe man umgestellt. Auch habe man alle Hebel in Bewegung gesetzt, "um die Genehmigungsfähigkeit des Ringracers herzustellen".

Wie mehrfach berichtet, war die Hauptattraktion, nämlich die damals flotteste Achterbahn der Welt, wenige Tage nach ihrer Inbetriebnahme mit einem irreparablen Defekt nach vorausgegangener Explosion dauerhaft in die Boxengarage gefahren worden. Was die Rentierlichkeit der aktuell vorhandenen Infrastruktur anbetrifft, sagten Lieser und Schmidt: "Die ursprünglich im Betriebspachtvertrag mit den Betreibern Lindner/Richter angedachte Mindestpacht von 15 Millionen Euro pro Jahr ab dem Pachtjahr 2013/14 kann mit der heute am Ring vorhandenen Infrastruktur nicht erwirtschaftet werden."

Bedeutet: Nichts von dem Vorhandenen kann das finanziell abwerfen, was eine Pacht in der ursprünglich gedachten Höhe, rechtfertigt. "Könnte man nicht die eigentliche Rennstrecke aus dem Verkauf herausnehmen?", wurde gestern im Kreistag gefragt. Die Europäische Kommission habe dies in mehrerer Verhandlungen kategorisch abgelehnt, so die Antwort.

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