Fall Anna Verfahren gegen Jugendamtsmitarbeiterin eingestellt

BONN · Am Ende ist es so gekommen, wie es die Richter der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts in der vergangenen Woche vorgeschlagen hatten: Am zehnten Verhandlungstag gegen die 46 Jahre alte Sozialpädagogin, die als Mitarbeiterin des Jugendamtes Königswinter für die von ihrer Pflegemutter getötete neunjährige Anna zuständig war, wurde das Verfahren wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt.

Innerhalb von sechs Wochen muss die Angeklagte nun die ihr auferlegte Geldbuße in Höhe von 2000 Euro an die gemeinnützige Organisation "Terre des Hommes" zahlen - danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.

In dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft der Jugendamtsmitarbeiterin unter anderem fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vorgeworfen. Anna war vor ihrem Tod im Juli 2010 von ihren Pflegeeltern monatelang gequält und misshandelt worden.

Und Staatsanwältin Michaela Irsen betonte, dass sie weiterhin davon ausgeht, dass Anna spätestens Ende 2009 aus der Pflegefamilie hätte genommen werden müssen. Eine Einstellung sei jedoch "vertretbar". Irsen: "Es soll nichts unter den Teppich gekehrt werden."

Ausschlaggebend für die Einstellung des Verfahrens war wohl die Manipulationskraft der Pflegemutter, die sich bei Ärzten Atteste besorgt und auf alle Fragen immer die passenden Antworten geliefert hatte. Die Staatsanwältin: "Alle - nicht nur die Angeklagte - fielen auf die Geschichten der Pflegemutter herein."

Ähnlich hatte der Kammervorsitzende Hinrich de Vries in der vergangenen Woche den Vorschlag des Gerichts begründet, das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt einzustellen. Laut ihrer Verteidigerin Astrid Aengenheister stimmte die Angeklagte der Einstellung nach einer langen Beratungspause zu - "auch wenn es weh tut", so die Anwältin.

Die Sozialpädagogin wolle durch diesen Schritt nach langem Überlegen den Druck des Verfahrens für sich beenden. In einer Stellungnahme der Verteidiger am Beginn des gestrigen Verhandlungstages hatte Anwalt Thomas Mörsberger noch erklärt, dass er seiner Mandantin nicht sagen könne, wo sie einen Fehler gemacht habe. Dies stieß bei Martina Lörsch, der Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden leiblichen Mutter Annas, auf wenig Verständnis.

Nach dem Ende des Prozesses sagte sie: "Ich wundere mich, dass die Angeklagte immer noch davon ausgeht, dass sie sich tadellos verhalten hat." Für Annas Mutter, die nicht persönlich vor Gericht erschienen war, sei die Einstellung des Verfahrens "sicher enttäuschend".

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