Neue Verordnung im Rhein-Sieg-Kreis Katzenhalter müssen ihre Tiere kastrieren lassen

Rhein-Sieg-Kreis · Im Rhein-Sieg-Kreis wurde eine Verordnung zur Kastration von Katzen erlassen, um Population und Krankheiten einzudämmen. Nach Schätzung der Tierschutzvereine streifen inzwischen rund 10.000 verwilderte Katzen durch das Kreisgebiet - Tendenz steigend.

 Rund 10.000 freilebende verwilderte Katzen gibt es im Rhein-Sieg-Kreis. Viele sind nicht kastriert und krank.

Rund 10.000 freilebende verwilderte Katzen gibt es im Rhein-Sieg-Kreis. Viele sind nicht kastriert und krank.

Foto: picture alliance / dpa

Im Rhein-Sieg-Kreis müssen Freigängerkatzen künftig gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft hat am Montag grünes Licht für eine entsprechende Verordnung gegeben. Durch die Kastrationspflicht will der Kreis die Population verwilderter, freilaufender Katzen eindämmen.

Vertreter der Katzenschutzvereine und Initiativen, die die Sitzung verfolgten, applaudierten nach dem einstimmigen Beschluss. Sie befürworten die Verordnung aus Gründen des Tierschutzes – aber auch, weil sie selbst seit Jahren große Anstrengungen unternehmen, um die Katzenpopulation einzudämmen. Das hat sich als Sisyphusarbeit erwiesen.

Nach Schätzung der Vereine streifen inzwischen rund 10 000 verwilderte Katzen durch das Kreisgebiet, Tendenz steigend. Die Tierschützer fangen kreisweit jährlich rund 650 der wild lebenden, meistens kranken Katzen ein und lassen sie unfruchtbar machen. Ein großes Problem sind die fortpflanzungsfähigen Freigänger, die von ihren Besitzern nach draußen gelassen werden und sich dort vermehren. Eben diese Katzen müssen laut Verordnung nun kastriert werden.

Missachtung der Auflagen kann teuer werden

Verpflichtend ist auch die Kennzeichnung der Katzen per Chip oder Tätowierung, ebenso die Registrierung im Haustierregister des Vereins „Tasso“ oder im Deutschen Haustierregister. Auf die Tierhalter kommen nach Schätzung des Kreises durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung Kosten zwischen 90 und 130 Euro pro Tier zu.

Für die Einhaltung der Verordnung ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises zuständig. Es kann in einzelnen Fällen auch selbst die Kastration veranlassen. Nämlich dann, wenn eine Katze eingefangen und der Halter nicht binnen drei Tagen ermittelt wird. Haltern, die die neue Regelung missachten, droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro.

„Das ist ein erster Schritt, um das Katzenelend in den Griff zu bekommen“, sagte Werner Albrecht (SPD). Burkhard Hoffmeister (Grüne) lobte den Einsatz der „Katzenmenschen“ und freute sich, dass die Kreisverwaltung die Verordnung in „überraschend kurzer Zeit“ erarbeitet hat. Das würdigte auch Hanns Christian Wagner (CDU). „Wir sollten evaluieren, ob diese Verordnung erfolgreich ist. Wir haben damit ja durchaus einen Präzedenzfall geschaffen.“ In zwei Jahren sollen Regelwerk und Praxis abgeglichen werden.

Die Gemeinde Swisttal hat schon eine Verordnung auf den Weg gebracht

Erst seit 2015 eröffnet das Land NRW den Kreisen die Möglichkeit, nach dem Tierschutzgesetz Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Damals brachte die Kreistagsgruppe Linke/Piraten/Freie Wähler das Thema auf kreispolitischer Ebene ein. Alternativ können auch die Kommunen Ordnungsrecht nutzen, um der Katzenpopulation Herr zu werden.

Doch lediglich die Gemeinde Swisttal hat solch eine Verordnung auf den Weg gebracht. Die übrigen 18 Kreis-Kommunen hielten sich zurück. Teilweise sahen sie das Problem nicht, teilweise argumentierten sie mit Personalmangel. Schließlich muss die Verordnung auch durchgesetzt werden.

Dafür muss nun der Kreis sorgen. Kreisveterinär Hanns von den Driesch räumte in der Vorlage an den Ausschuss ein, der Personalaufwand in der Verwaltung hänge „ganz wesentlich von der Einsicht der Tierhalter ab“. Womöglich seien aber auch zeitaufwendige Kontrollen und Ordnungswidrigkeitsverfahren notwendig.

Aus den wenigen Kreisen, die bereits ähnliche Verordnungen erlassen haben, lägen noch keine Erfahrungswerte vor, so von den Driesch. In den Kommunen, die bereits eine eigene Verordnung zur Kastration erlassen haben, beschränke sich der Verwaltungsaufwand lediglich auf Einzelfälle. Der Rhein-Sieg-Kreis setzt zunächst auf Öffentlichkeitsarbeit: Er will rund 2000 Flyer bei Tierärzten und in Rathäusern auslegen lassen.

Doch vorher muss die Verordnung am 6. Juli den Kreistag passieren und in Kraft gesetzt werden.

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