Flughafen Köln/Bonn Fluglärm gefährdet Kinder

RHEIN-SIEG-KREIS · Dass es am Flughafen Köln/Bonn zu einem nächtlichem Flugverbot für Passagiermaschinen kommt, ist unwahrscheinlich. Das NRW-Verkehrsministerium beruft sich weiter auf die Rechtsauffassung des Bundes, der 2012 die Einführung der Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb von 0 bis 5 Uhr untersagte.

Das ergab eine GA-Anfrage anlässlich eines offenen Briefs, den Lärmschutz-Initiativen zum Weltkindertag am Samstag an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gerichtet hatten. In diesem Brief, der unter anderem von Wissenschaftlern, Ärzten und Politikern unterzeichnet worden ist, werden die schädlichen Auswirkungen des Fluglärms auf Kinder problematisiert.

Kraft ist Adressatin, weil sie einerseits als Schirmherrin für den "WDR-Preis für die Rechte des Kindes" auftritt und andererseits das Nachtflugverbot für Passagiermaschinen am Köln/Bonner Flughafen nicht umgesetzt hat. Die Unterzeichner, darunter die Bürgermeister Franz Huhn (Siegburg), Klaus Pipke (Hennef) und Horst Krybus (Lohmar) sowie der in Hennef lebende Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar, erinnern Kraft an Artikel 6 der Landesverfassung.

In Absatz 2 ist festgelegt, dass der Staat "die Kinder vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl schützen soll". Die Ministerpräsidentin wird aufgefordert, ihren politischen Einfluss geltend zu machen und den "ausufernden Nachtfluglärm" zu stoppen, heißt es. Dass dauerhafter Fluglärm Kinder in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung schadet, betont der Epidemiologe - und Mitunterzeichner des Briefs - Professor Eberhard Greiser in einem GA-Interview.

Darin verweist er auf die sogenannte RANCH-Studie. "Dabei kam heraus, dass die Lernfähigkeit bei Neun- bis Elfjährigen beeinträchtigt wird. Mit zunehmendem Fluglärm nimmt die Lesefähigkeit ab", so Greiser, der selbst im Umfeld des Köln/Bonner Flughafens Studien erstellt hat. Diese weisen auf gesundheitliche Risiken durch Fluglärm hin. Dieser werde auch im Schlaf wahrgenommen und führe zur Ausschüttung von Stresshormonen, was zu Bluthochdruck führe.

Ein Sprecher der Düsseldorfer Staatskanzlei bestätigte auf GA-Anfrage, dass der offene Brief bekannt sei. Zuständigkeitshalber sei er dem Verkehrsministerium zur Prüfung weitergeleitet worden. Dieses jedoch vertritt den Standpunkt, dass es in Köln/Bonn kein Nachtflugverbot durchsetzen kann. Eine Sprecherin wies auf Anfrage auf die starke Stellung des Bundes hin, der dieses ablehne. Die Betriebsgenehmigung für Nachtflug reicht bis ins Jahr 2030.

Alarmiert zeigte sich unterdessen der Siegburger Umweltausschuss von einer neuen Studie der Uni Mainz, die auf einen Zusammenhang zwischen Nachtfluglärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinweist. Dadurch fühlt sich die Stadt bestärkt. Sie unterstützt fünf Bürger, die gegen den Fluglärm den Klageweg beschreiten - zurzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

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