Amtsgericht Siegburg Feuer gelegt: Bewährungsstrafe für 40-Jährigen

SIEGBURG · Ein Brandstifter stand jetzt in Siegburg vor Gericht. Er hat 2016 eine Gewerbehalle in Neunkirchen-Seelscheid angezündet - und damit auch die Existenz von Geschäftsleuten zerstört.

 Bei einem Brand wurde 2016 in Neunkirchen-Seelscheid eine Gewerbehalle zerstört.

Bei einem Brand wurde 2016 in Neunkirchen-Seelscheid eine Gewerbehalle zerstört.

Foto: dpa

Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, und eine Auflage zur Psychotherapie kassierte jetzt ein 40-jähriger Mann aus Ruppichteroth von einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand. In einem Liebeskummer war der Mann am 6. August 2016 nicht nur in eine Gewerbehalle in Neunkirchen-Seelscheid eingebrochen, um dort eine Küche zu stehlen. Er hatte dann auch noch Feuer gelegt, um seine Tatspuren zu verbergen. Das Feuer zerstörte nicht nur die komplette Halle, die Eigentümer leiden noch heute unter dem daraus folgenden Rufmord, sie hätten wohl „warm saniert“.

„Das war der größte Fehler meines Lebens“, gab der Angeklagte unumwunden zu. Er sei schon länger in psychotherapeutischer Behandlung. Eine Trennung von einer Frau habe ihn bereits 2013 „runtergezogen“, und er habe „keine Motivation“ mehr gehabt. Dann habe er eine neue Arbeit gefunden, sich aber 2014 selbst wegen Selbstmordgedanken stationär in einer Klinik aufnehmen lassen.So habe er wieder Tritt gefasst und eine neue Beziehung zu einer damals noch verheirateten Frau aufgenommen.

Die Beziehung war indes nicht von besonderer Stabilität geprägt, zwischen den neuen und den alten Partnern ging es hin und her. Schließlich verlor er wieder seinen Job als Küchenmonteur bei einer Firma, die ihren Betrieb ebenfalls in der Gewerbehalle unterhielt. Bei seinem Arbeitgeber hatte er nun vor der Kündigung eine Küche auf Raten gekauft, um damit eine gemeinsame Wohnung mit der neuen Freundin einzurichten. Weil er aber Probleme mit der Finanzierung hatte, rückte sein früherer Arbeitgeber die Küche nicht heraus. So entschloss sich der Angeklagte „spontan“, wie er sagt, in der Nacht des 6. August in die Halle einzubrechen und die Küche herauszuholen. Drei Fahrten brauchte er, klaute für die dritte Fahrt auch noch einen Anhänger, und zündete dann mit seinem Feuerzeug ein Stück Pappe an, ließ dieses auf andere Pappstücke fallen, und das Unglück nahm seinen Lauf. Was der Mann nicht wusste – die Halle war videoüberwacht. So kam man ihm schnell auf die Spur.

Staatsanwaltschaft:700 000 Euro Schaden

Die Eigentümer der Halle und ihre Mieter sitzen nun auf einem Gesamtschaden, den die Staatsanwaltschaft mit rund 700 000 Euro bezeichnete. Die Küchenfirma ist kurz davor, ihr Geschäft aufzugeben. Eine ebenfalls dort beheimatete Sicherheitsfirma kam mit einem blauen Auge davon, weil sich die meisten ihrer Geräte auf Fahrzeugen außerhalb befanden. Und die Eigentümer, die einen mobilen Fahrzeugüberprüfungsdienst betreiben, können im Prinzip neu anfangen, was mit hohen Kosten verbunden ist, weil die Versicherungen nicht den kompletten Schaden begleichen. Und schlimmer noch – schnell machten nach der Brandstiftung böse Rufschädigungen dort auf dem Land die Runde. Sie hätten „warm saniert“, wurde böswillig behauptet. Das führte dazu, so die als Zeugen geladenen geladenen Eigentümer, dass viele Kunden sich abwandten und sie nicht mehr beauftragten.

Gleichwohl beantragte bereits der Staatsanwalt ob des Krankheitsbildes des Angeklagten zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dem folgte das Schöffengericht schließlich nach ausführlicher Beratung.

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