Streit um Stellplatz Sankt Augustiner Senior kämpft für Sonderparkplatz

Sankt Augustin · Helmar Rummert ist gehbehindert und hofft auf eine exklusive Stellfläche am Haus. Die Stadt weist seinen Antrag zurück und sieht die Voraussetzung für eine Parkerleichterung nicht gegeben.

Das Laufen fällt Helmar Rummert sichtlich schwer. Nur wenige Meter schafft der 76 Jahre alte Mendener ohne Hilfe. Mit dem Rollator kommt er etwas weiter. Doch auch dann ist der Weg zu seinem Auto oftmals zu weit. Denn Rummert wohnt in einer Siedlung am Steglitzer Weg in Menden, die nur durch Fußwege verbunden ist. Autos dürfen lediglich zum Be- und Entladen anhalten, durchfahren ist grundsätzlich verboten. Für die Bewohner gibt es Garagen, die aber nicht direkt an den Häusern liegen. Und genau das ist für Rummert ein Problem. Deshalb hatte der 76-Jährige gemeinsam mit dem Sozialverband VdK in Siegburg, der ihn betreut, mehrfach eine Parkerleichterung in Form eines Stellplatzes direkt an seinem Haus beantragt – bislang jedoch ohne Erfolg.

„Das würde jede Menge erleichtern“, sagt Helmar Rummert, der seit Jahrzehnten in der Siedlung wohnt, inzwischen alleine. Er hat Probleme mit der Lendenwirbelsäule, was ihm das Laufen erschwert. Sein Schwerbehindertenausweis weist den Grad seiner Funktionsstörung mit 70 aus. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Einschränkungen immer größer, ohne Auto kann er kaum am öffentlichen Leben teilhaben.

Das bestätigt auch sein Arzt, der in einer Bescheinigung schreibt: „Aktuell ist die Selbstständigkeit gefährdet, da er Probleme hat, die Wege bis zum Fahrzeugparkplatz zurückzulegen.“ Und weiter: „Zur Sicherung der Teilhabe und Erhalt der Selbstversorgung ist die Schaffung und Nutzungserlaubnis eines exklusiven Parkplatzes in Hausnähe dringend erforderlich.“

Antrag auf Erhöhung des Behindertengrades

Die Stadt hat den Antrag nun erneut abgelehnt. Die Begründung: Das Versorgungsamt des Kreises habe mitgeteilt, dass Rummert die Voraussetzungen für eine Parkerleichterung (orangefarbener Parkausweis) nicht erfülle. Der Grad seiner Behinderung sei zu gering, er müsse mindestens bei 80 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen liegen. Zudem sei für einen personifizierten Stellplatz ein blauer Parkausweis für Behinderte erforderlich, sonst dürfe er darauf gar nicht parken, sagt Stadtsprecherin Eva Stocksiefen auf Anfrage. Das habe die Stadt dem 76-Jährigen bereits mitgeteilt. „Die Voraussetzung, einen gesonderten Parkplatz am Haus zu prüfen, liegen derzeit nicht vor“, so Stocksiefen. Denn den blauen Parkausweis besitzt der 76-Jährige nicht – auch, weil er bisher nie Wert auf eine Bescheinigung seiner Behinderung gelegt hatte. Rummert hat inzwischen aber die Erhöhung seines Behindertengrads auf 100 und das Merkzeichen „aG“ für eine außergewöhnliche Gehbehinderung beim Kreis beantragt, damit könnte er den blauen Parkausweis bekommen. Kreissprecherin Rita Lorenz teilt mit, dass der Antrag derzeit geprüft werde.

Doch selbst wenn der 76-Jährige den blauen Parkausweis bekommt, heißt das nicht, dass er automatisch einen personifizierten Stellplatz am Haus erhält. Der liegt laut Stocksiefen grundsätzlich im Ermessen der Stadt, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Und in Rummerts Fall seien aufgrund der Wohnsituation einige Fragen zu klären. Etwa: Bliebe ausreichend Platz für Rettungswege? „Das Gebiet ist schon sehr eng. Es gibt Grenzen bei der Lage der Anlage“, sagt die Stadtsprecherin.

Abwarten auf weitere Prüfung

Das sieht Helmar Rummert anders. Direkt vor seinem Haus ist ein rund zehn mal 25 Meter großer Platz. Und auch an der Seite gebe es neben der Einfahrt in die Siedlung Raum für einen Stellplatz, sagt er. „Vom Platz her ist das überhaupt kein Problem. Mir macht es auch nichts aus, ganz nah an meinen Garten zu fahren“, sagt der 76-Jährige. Für seinen Rechtsberater beim VdK, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ist die ganze Angelegenheit „reiner Formalismus. Es geht um den guten Willen“. Zum einen könne die Verwaltung auch ohne blauen Parkausweis einen Sonderparkplatz ausweisen, und zum anderen habe es nicht einmal ein Treffen zwischen der Stadt und dem 76-Jährigen gegeben. „Sie haben nie gesehen, wie er wirklich läuft“, sagt der Rechtsberater. Die Verwaltung verweist auf die Zuständigkeiten: „Das Ordnungsamt kann die Beeinträchtigung nicht beurteilen“, sagt Stocksiefen. Das sei Aufgabe des Versorgungsamts.

Zwischenzeitlich hatte die Stadt die Einfahrt zudem mit einem Poller blockiert. Dort sei häufig rechtswidrig geparkt worden, teilt Stocksiefen mit. Er war zwar herausnehmbar, für Rummert und einige weitere ältere Bewohner der Siedlung aber viel zu schwer. Nach Hinweisen hat die Stadt ihn wieder entfernt. Helmar Rummert und der VdK wollen nun abwarten, was die weitere Prüfung beim Rhein-Sieg-Kreis ergibt. Bekommt er die außergewöhnliche Gehbehinderung bestätigt, möchte er erneut einen Sonderparkplatz an seinem Haus beantragen – damit er am öffentlichen Leben teilhaben kann.

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