Kinderbetreuung in Sankt Augustin Kita Wellenstraße in Mülldorf kann gebaut werden

Sankt Augustin · Ein Gesamtkoordinator soll das rund 7,76 Millionen Euro teure Vorhaben abwickeln. Das alte Kita-Gebäude kann nur noch bis Ende Januar 2021 genutzt werden.

Es war ein Vermerk aus dem Rechnungsprüfungsamt, der Bernhard Müller (CDU) Unbehagen bereitete. Das Thema: Der Neubau der Kita an der Wellenstraße mit einem Investitionsvolumen von 7,76 Millionen Euro für acht Gruppen, über den in der Sitzung des Gebäude- und Bewirtschaftungsausschusses entschieden werden sollte.

„Baurecht ist da, das Gebäude soll barrierefrei und klimafreundlich werden“, führte der Technische Beigeordnete Rainer Gleß in die Materie ein. „Die Vorlage ist ambitioniert und wird von uns unterstützt“, sagte Müller. Allerdings bedeute für ihn der Vermerk aus dem Rechnungsprüfungsamt: „Seid vorsichtig“. Nach umfangreichen Erläuterungen zu diesem Thema stimmte der Ausschuss am Ende einstimmig bei einer Enthaltung der Vorlage zu und ermächtigte die Verwaltung, vorbehaltlich der Genehmigung des ersten Nachtragshaushaltes 2019, den Neubau der Kindertageseinrichtung an der Wellenstraße mit einem Budget von derzeit 7,76 Millionen Euro durchzuführen.

In dem viel diskutierten Vermerk schreibt Rechnungsprüferin Julia Draheim, dass der Ausschuss nach Ansicht der Rechnungsprüfung über die Anmerkungen der Zentralen Vergabestelle informiert werden müsse. Darin werde darauf hingewiesen, dass die Gesamtmaßnahme über dem derzeitigen EU-Schwellenwert von 5,548 Millionen Euro liege und daher 80 Prozent der Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssten. Weiter schreibt Draheim, dass die Vergabe der Baumaßnahme an einen sogenannten Generalübernehmer, sprich einen Koordinator sämtlicher Gewerke, als problematisch angesehen werde. Deshalb sei es wichtig, die Notwendigkeit des Generalübernehmers sehr konkret mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung darzustellen, so Draheim weiter in ihrem Vermerk.

Bauen nach Budget habe sich bewährt

Grundsätzlich schreibe das Vergaberecht eine losweise Vergabe von Bauleistungen vor. Draheim verweist auf das Risiko von Rückforderungen oder gar einen Förderausschluss, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend nachgewiesen werde. Während Müller fragte, was die Zielrichtung dieses Hinweises sei, führte Björn Quast (SPD) aus, dass seine Fraktion die Anmerkungen für berechtigt halte. Der Hinweis, auf das Losaufteilungsgebot zu achten und die entsprechende Begründung bei der Beauftragung eines Generalübernehmers zu liefern, sei richtig. Quast verwies darauf, dass es ähnliche Projekte schon gegeben habe, zum Beispiel im Rebhuhnfeld. Das Bauen nach Budget habe sich bewährt. Die Verwaltung sei bisher sehr sorgfältig damit umgegangen.

Gleß ergänzte, dass bereits ein Anforderungsprofil von der Kindertagesstätte vorliege, auch wenn man sich derzeit noch im Vorentwurf befinde. Mit dem Landschaftsverband seien die Planungen bereits abgestimmt. „Ich sage allerdings jetzt noch nicht, dass wir mit dem Budget hinkommen“, schränkte Gleß gleich wieder ein. Die detaillierte Ausführungsplanung werde im nächsten Jahr durchgeführt. Wenn es dann Extrawünsche gebe, sei es natürlich möglich, dass das Budget überschritten werden müsse.

Einen Förderantrag habe man noch nicht gestellt. „Wir müssen in Abstimmung mit dem Fördergeber darstellen, dass die Beauftragung eines Generalübernehmers die günstigste Variante ist“, führte Gleß aus. Draheim ergänzte, dass der Wirtschaftlichkeitsnachweis generell geführt werden müsse und das nicht nur wegen der Beantragung von Fördergeldern. Auch das Ende der Nutzung des bestehenden Gebäudes am 31. Januar 2021 müsse berücksichtigt werden.

Dennoch verzichtete der Ausschuss darauf, eine Klausel zum Wirtschaftlichkeitsnachweis in den Beschluss einzuführen. „Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung das geltende Recht einhalten und anwenden wird“, begründete Quast den Verzicht auf weitere Vorbehaltsklauseln.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort