Backshop-Überfall in Herchen Gericht spricht 25-jährigen Angeklagten frei

WINDECK/BONN · Für fünfeinhalb Jahre wollte der Staatsanwalt einen 25-Jährigen aus Windeck-Mauel ins Gefängnis schicken. Doch die Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht waren nicht davon überzeugt, dass es sich bei dem Angeklagten tatsächlich um den Räuber handelt, der am frühen Morgen des 27. November 2011 einen Backshop in Windeck-Herchen überfallen hatte.

Daher sprach das Gericht den 25-Jährigen vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung frei. In dem Indizienprozess wurde der mehrfach vorbestrafte Angeklagte vor allem durch eine DNA-Spur von ihm belastet, die an einer bei dem bewaffneten Überfall verwendeten Plastiktüte gesichert worden war.

Der maskierte Täter war damals in den Backshop regelrecht hineingesprungen und hatte einer Kundin ein Messer an den Hals gehalten. Dann hatte er eine Plastiktüte hinter den Tresen geworfen, in welche die Verkäuferin das Geld aus der Kasse stecken sollte.

Da die Verkäuferin dem Räuber die etwa 80 Euro aber in die Hand gedrückt hatte, war die Plastiktüte im Geschäft liegen geblieben. Mit den 80 Euro sowie den restlichen drei Euro vom Brötchengeld der Kundin war der Täter geflüchtet.

Im Prozess hatte der Angeklagte stets bestritten, der gesuchte Räuber zu sein. Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass die DNA-Spur für eine Verurteilung nicht ausreicht. Da bei der Durchsuchung der Wohnung des 25-Jährigen Drogen und entsprechende Utensilien gefunden worden waren, sei nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte einem Kunden Betäubungsmittel in der sichergestellten Tüte verkauft habe.

Zudem sprächen der Tatort und der Ablauf des Überfalls eher dafür, dass es sich um Beschaffungskriminalität gehandelt habe. Möglicherweise sei der Räuber ein Drogenkonsument gewesen, der dringend Geld für neues Rauschgift gebraucht habe.

Ein bei der Durchsuchung gefundenes Messer wollten die Richter nicht als Indiz gelten lassen. Bei der Polizei hatte eine der Zeuginnen zwar angegeben, dass es "gut sein kann", dass dieses Messer die Tatwaffe war. Im Prozess hatten beide Zeuginnen jedoch betont, dass sie sich in dieser Frage nicht sicher seien.

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