Amtsgericht Siegburg Polizei fand nur Reste von weißem Pulver

SIEGBURG · Am Amtsgericht Siegburg wurde am Freitag ein 50-Jähriger vom Vorwurf des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln freigesprochen. Der Sankt Augustiner war angeklagt, 16 Tütchen mit der Droge Ecstasy für 50 Euro verkauft zu haben.

Der mutmaßliche Käufer war bei der Verhandlung als Zeuge geladen und sagte, dass er sich nicht mehr genau erinnern könne, ob der Angeklagte ihm etwas verkauft habe. Der Polizei hatte er bei der Festnahme insgesamt 15 mutmaßliche Händler- und Käufernamen - teilweise mit Adresse - genannt, darunter auch die Adresse des Sankt Augustiner Angeklagten.

Der 47-jährige Zeuge hatte zudem behauptet, in der Wohnung des Angeklagten befänden sich rund 600 Ecstasy-Pillen. Bei der Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei zwar Reste weißen Pulvers sowie eine Feinwaage, die oft für die Portionierung von Drogen genutzt wird, jedoch keine strafrechtliche relevanten Mengen der Betäubungsmittel.

Bei den anderen Namensnennungen wurde die Polizei nur in zwei Fällen fündig. Der Zeuge aus Siegburg musste sich schließlich selbst wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten und wurde zu zwei Jahren und vier Monate Freiheitsstrafe verurteilt. Im Prozess konnte dem Angeklagten kein Handel nachgewiesen werden. Staatsanwaltschaft und Verteidiger plädierten für einen Freispruch. Das Gericht sprach den Angeklagten daraufhin frei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort