"Starck'sche Park" in Siegburg Im Siegburger Norden sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden

SIEGBURG · Peter Poppel ist Ur-Siegburger. Seit seiner Geburt wohnt er in der Kreisstadt. Der 52-Jährige besitzt ein Haus im Norden der Stadt, in dem er mit seiner Frau und den zwei Kindern lebt. Nebenan liegt der "Starck'sche Park", das Privatgrundstück der Siegburger Unternehmerfamilie Starck, eine grüne Idylle inklusive Teich - eine frühere Tongrube - mitten in der Stadt.

Poppel fürchtet jedoch, dass es mit der Idylle bald vorbei sein könnte: Auf das Parkgrundstück sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden, in Richtung der Straßen Bernhardstraße und An den Seeswacholdern, wo Poppels Haus steht.

Im November beschloss der Planungsausschuss einstimmig, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten. Dabei war der ursprüngliche Plan aus den 1960er Jahren, in dem eine Wohnbebauung auf dem anderen Teil des Starck-Grundstücks vorgesehen war, erst 2010 geändert worden. Der Rat verfügte damals, dass das Areal nach Westen, zur Lessingstraße und zum Brungshof hin, nicht bebaut werden darf, zum "Schutz klimatisch bedeutsamer Grünflächen, gesunder Wohnverhältnisse sowie dem Erhalt hoher Wohnqualität".

Poppel und weitere Anwohner des nordöstlichen Teils des Parks ärgern sich nun, dass dieser Schutz aus ihrer Sicht nicht für den an ihre Grundstücke grenzenden Teil des Parks gilt. Auf dem rund 18 500 Quadratmeter umfassenden Plangebiet soll die alte Villa der Familie Starck abgerissen und die Fläche mit fünf Mehrfamilienhäusern à drei bis fünf Wohnungen sowie einer Gemeinschaftstiefgarage bebaut werden. Park und See, betont Siegburgs technische Beigeordnete Barbara Guckelsberger, blieben erhalten.

Für Peter Poppel nicht verständlich: "Eigentlich ist der Wohnraum in Siegburg doch so knapp", sagt er, "warum werden dann Mehrfamilienhäuser ins Biotop gebaut und auf das Gelände der Belgischen Schule große Einfamilienhäuser?" Eines dieser Häuser möchte Poppel selbst bauen: Er hat sich bei den Stadtbetrieben Siegburg für eins der elf an der Ecke Goethe- und Schillerstraße geplanten Grundstücke beworben. "Ich möchte gern dauerhaft in Siegburg bleiben", begründet er den Schritt.

Die gesamte Siegburger Opposition, vor allem aber die SPD, hatte, als es um die künftige Nutzung des Areals der Belgischen Schule ging, gegen die von der CDU forcierte Planung protestiert. Mit Einfamilienhäusern auf Grundstücken für rund 350 Euro pro Quadratmeter - mit diesem Preis werden die Flächen veranschlagt - verschwende man kostbaren und in Siegburg knappen Wohnraum, argumentierten die Sozialdemokraten. Stattdessen müssten junge Familien mit günstigem Wohnraum in die Kreisstadt gelockt werden. Letztlich scheiterten an den unterschiedlichen Auffassungen die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD nach der Kommunalwalwahl.

Die technische Beigeordnete Barbara Guckelsberger betonte auf Nachfrage, dass das Planverfahren in Sachen Starck'scher Park "ganz am Anfang" stehe. Die aktuelle Planung sei gleichsam ein mit der Erbengemeinschaft Starck ausgehandelter "Tausch der Bebauungsmöglichkeiten" - von der ursprünglich vorgesehenen Bebauung im Westteil des Parks zur jetzt avisierten, die sie für "verträglich" sowohl aus Umweltschutzgründen als auch für die Anwohner halte. "Vor einer möglichen Bebauung stehen aber zwei Stufen der Bürgerbeteiligung, so dass jeder seine Kritik einbringen kann", sagte sie. Fest stehe also noch nichts. Einen möglichen Investor gibt es allerdings bereits, wie Guckelsberger bestätigte.

Belgische Schule: Kriterien für die Baulandvergabe

Die Kriterien, nach denen die Grundstücke auf dem Gelände der Belgischen Schule vergeben werden sollen, sind noch nicht klar. Junge Siegburger Familien sollten bevorzugt, die Preise "möglichst fair" gehalten werden, hieß es im Oktober seitens der Siegburger Stadtbetriebe AöR, die die Grundstücke vermarkten. 140 Anfragen sind bei Stadtbetriebe-Chef André Kuchheuser bisher eingegangen, sagte er auf Anfrage.

Die Kriterien für die Vergabe sollen dem Verwaltungsrat nach der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei muss die AöR ein Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Mai 2013 beachten, in dem es Kommunen untersagt wird, Bauland nach dem sogenannten "Einheimischen-Modell" bevorzugt an ortsansässige Familien zu vergeben.

Kuchheuser betonte auf Nachfrage, dass dies berücksichtigt werden und auch soziale Kriterien bei der Vergabe eine Rolle spielten. Die Stadtbetriebe befragen laut einem Schreiben, das dem GA vorliegt, Interessenten nach ihrem Familienstand, danach, ob sie Kinder haben, was sie mit Siegburg verbindet und ob sie bereits Wohneigentum in der Stadt besitzen.

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