Verbraucherberatung in Siegburg Energieausweis macht Probleme

RHEIN-SIEG-KREIS · Mit einem verstärkten Beratungsangebot reagieren die Verbraucherzentralen des Kreises auf gestiegene Anfragen zum Energieausweis, die ihnen laut eigener Aussage seit Anfang Mai vor allem von Kauf- und Mietinteressenten gestellt werden.

 Anhand einer Thermografie kann man bestimmen, wo Wärme aus einem Haus entweicht.

Anhand einer Thermografie kann man bestimmen, wo Wärme aus einem Haus entweicht.

Foto: dpa

Der Grund für diesen Anstieg ist die bereits 2013 von der Bundesregierung verabschiedete Neufassung der Energiesparverordnung (EnEV), die im Mai in Kraft trat. Sie schreibt unter anderem vor, dass Immobilienanzeigen nun Pflichtangaben zur Energiekennzahl und zur Energieeffizienzklasse von Häusern beinhalten müssen.

Viele Verbraucher können mit den in diesem Zusammenhang angegebenen Werten jedoch offenbar wenig anfangen, berichtet Thomas Zwingmann, Energieberater in der Siegburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale: "Ob ein Energiebedarf von 99 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gut ist oder schlecht, lässt sich auch gar nicht pauschal beantworten", so der Experte. Um dies einschätzen zu können, sei es erforderlich, weitere Angaben zum betreffenden Haus zu haben.

Entsprechendes gelte auch für eine Beurteilung der laut Neufassung nun zu nennenden Energieeffizienzklasse, betont Petra Grebing, die zuständig ist für die Energieberatung der Verbraucherzentrale auf Kreisebene: "Ein Neubau findet sich in der Regel in Klasse A oder B wieder. Für einen betagten Altbau aber kann Klasse C, in die ein Kennwert von 99 Kilowattstunden fällt, durchaus gut sein", so die studierte Architektin und Energieberaterin.

Außerdem komme es bei dieser Einschätzung auch auf die Ausweisart an, auf die sich Immobilienanzeigen bezögen. Aus 46 Prozent aller Anzeigen, das hat eine Marktstudie der Verbraucherzentrale ergeben, geht nämlich nicht hervor, ob als Grundlage der sogenannte "Bedarfsausweis", der anhand von objektiven Gebäude- und Heizungsdaten erstellt werde, oder der "Verbrauchsausweis" herangezogen wurde. Letzterer gibt vielmehr Auskunft über das Heizverhalten der Hausbewohner, denn zugrunde gelegt wird hier der tatsächliche Energieverbrauch der jeweils vergangenen drei Jahre.

Dass hinter den fehlenden oder irreführenden Angaben oftmals keine böse Absicht, sondern vielmehr Unwissenheit der Inserenten zu stecken scheint, offenbart eine Umfrage der Verbraucherzentrale: Nur ein Drittel der 1500 Befragten wusste überhaupt, dass Interessenten bei Kauf- oder Mietbesichtigungen ein Energieausweis vorzulegen ist. 40 Prozent gaben an, sich unsicher bei der Beurteilung der Kennwerte zu fühlen.

Ändern wollen die Verbraucherschützer dies durch persönliche Beratungsgespräche sowie eine neue Broschüre mit dem Titel "Energieausweise richtig verstehen", die ab sofort erhältlich ist. Sie beinhaltet neben Informationen auch eine Rechenscheibe, die einen Richtwert für die nach dem Energiebedarfsausweis zu erwartenden Kosten an die Hand gibt. Für einen Pauschalbetrag von 60 Euro begleiten die Energieberater zudem Kauf- und Mietinteressenten bei der Hausbesichtigung.

Hilfe für Mieter

Hilfe bei der richtigen Deutung von Energieausweisen erhalten Mieter und Käufer telefonisch sowie persönlich nach Absprache bei den verschiedenen Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW

  • in Siegburg ( Thomas Zwingmann, Tel. 0 22 41/1 49 68 06),
  • in Troisdorf ( Katrin Wefers, Tel. 0 22 41/ 1 49 53 20)
  • und bei der Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises (Petra Grebing, Tel. 0 22 41/2 49 53 30).
  • Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.vz-nrw.de/energieausweis.
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