Keine Kastrationspflicht bei Katzen Rheinbacher Ausschuss votiert gegen Grünen-Vorschlag

RHEINBACH · Die Zahlen, die die Rheinbacher Grünen auf den Tisch legen, sind alarmierend: Würde eine einzige Katzenmutter ihren eigenen Nachwuchs und deren Kinder und Kindeskinder nach drei Jahren zu einer Art Familientreffen "bitten", kämen fast 400 Stubentiger zusammen.

 Gibt es in Rheinbach eine Vermehrung von Katzen und ist ein Kastrationsgebot notwendig? Darüber diskutierten die Fraktionen und die Stadtverwaltung jetzt im Rat nach einem Antrag der Grünen.

Gibt es in Rheinbach eine Vermehrung von Katzen und ist ein Kastrationsgebot notwendig? Darüber diskutierten die Fraktionen und die Stadtverwaltung jetzt im Rat nach einem Antrag der Grünen.

Foto: Fuss

Die bei vielen Tierhaltern beliebten Vierbeiner können ab dem Alter von fünf Monaten zwei bis drei Mal im Jahr bis zu sechs Junge bekommen, die sich ab diesem Alter ebenfalls fortpflanzen können.

Die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen ist nach Ansicht der Ökopartei eine "tickende Zeitbombe". Als Lösung des Problems schlagen die Grünen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigängerkatzen vor. Im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr gab es dafür keine Mehrheit.

Gerade in ländlichen Gebieten stelle die rapide um sich greifende Vermehrung der freilaufenden oder verwilderten Haustiere "ein Problem des Tier- und Naturschutzes sowie der Hygiene und Sauberkeit dar", meint Grünen-Ratsherr Heribert Schiebener in seinem Antrag an den Ausschuss. Zudem, so Schiebener, belaste die Versorgung und Kastration herrenloser Tiere die betroffenen Behördenmitarbeiter und nicht zuletzt die öffentlichen Kassen.

Durch die Verpflichtung von Katzenbesitzern, ihre eigenen Tiere, die sich im Freien bewegen, aus diesem Prozess der unkontrollierten Vermehrung herauszuhalten, könne diese Problematik entschärft werden, schildert der Grünen-Ratsherr. Und noch ein positiver Effekt sei dank der Verpflichtung erreicht:

Wenn die Tiere erst mal gekennzeichnet und registriert sind, erleichtere sich die Zuordnung von Fundtieren. Die von den Grünen vorgeschlagene ordnungsbehördliche Verordnung ist in 72 Städten und Gemeinden des Landes bereits Realität - unter anderem verweist die Partei auf die Stadt Bonn und die Rheinbacher Nachbargemeinde Swisttal (siehe Kasten).

Konkret sollen Halter verpflichtet werden, ihre Katze, sobald sie fünf Monate alt ist, vom Tierarzt kastrieren und mittels einer Tätowierung oder eines Mikrochips kennzeichnen zu lassen, bevor ihr Zugang ins Freie gewährt wird. Ausnahmen gelten für Züchter und diejenigen, die laut Verordnung der Stadt Bonn eine "Kontrolle, Versorgung und Vermittlung der Katzenjungen glaubhaft darlegen" können. Wer die Verordnung missachtet, muss mit bis zu 1000 Euro Bußgeld rechnen.

Das Rheinbacher Rathaus bewertet das Problem der Streunerkatzen anders: "Ich sehe ein großes Problem darin, das umzusetzen", meinte Kurt Strang, Leiter des Fachbereichs Ordnungsangelegenheiten. Die von den Grünen vorgeschlagene Regelung sei aus zwei Gründen problematisch: Zum einen müsste nachgewiesen werden, dass tatsächlich im Rheinbacher Stadtgebiet eine unverhältnismäßig hohe Katzenpopulation vorhanden ist. Andererseits stelle sich die Frage, wie ein Kastrationsgebot kontrolliert und praktisch durchgesetzt werden kann.

"Nach Auffassung der Verwaltung ist das nicht möglich", so Strang. Und: Rheinbach sei "glücklicherweise von einer übermäßigen Katzenvermehrung zurzeit nicht betroffen", heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. SPD-Fraktionschefin Martina Koch lobte den Antrag der Grünen. Sie nannte den Vorschlag "eine sinnvolle Maßnahme, um Tierleid zu verhindern". CDU-Ratsherr Claus Wehage verwies auf die Schwierigkeit, die Halter streunender Katzen ausfindig zu machen. Die seien fortan mittels des Mikrochips oder der Tätowierung identifizierbar, erläuterte Nils Lenke (Grüne). Mit zwölf zu acht Stimmen lehnte der Ausschuss mit den Stimmen von CDU, FDP und UWG den von der SPD unterstützten Grünen-Vorschlag ab.

Ungeklärt ist übrigens die Frage, ab wann die Behörden von einer "Katzenplage" sprechen. Seitens des Rhein-Sieg-Kreises existiert keine entsprechende Festlegung - beispielsweise ab wie viel Streunerkatzen pro Quadratmeter eine Kommune der unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen Einhalt gebieten müsste.

"Es gibt in dieser Frage keine Definition", sagt Kreissprecherin Bettina Heinrichs-Müller auf GA-Anfrage. Ob ein Handlungsbedarf besteht und Gegenmaßnahmen ins Leben gerufen werden müssen, trifft die jeweilige Kommune selbst.

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