Geldstrafe Drogenfahrt nach Streit mit der Partnerin

RHEINBACH · Weil er sich unter Drogen- und Medikamenteneinfluss ans Steuer gesetzt und einen schweren Unfall sowie Folgeunfälle verursacht hatte, ist ein 30-jähriger Heimerzheimer jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro - insgesamt 2400 Euro - verurteilt worden.

Der Angeklagte war geständig, am Abend vor der Autofahrt im März 2013 Cannabis geraucht und "eine Pille" von einem Bekannten genommen zu haben, die ihn beruhigen sollte. Grund sei ein heftiger Streit mit seiner Lebensgefährtin gewesen, die ihn daraufhin mit dem gemeinsamen Kind verlassen habe. "Für meinen Mandanten war das final", beschrieb der Verteidiger die Situation aus Sicht des Angeklagten. Die Drogen und Medikamente hatten gewirkt: Der Angeklagte verschlief seinen Arbeitsbeginn. Nachdem die Kollegen, die seine Situation kannten, ihn telefonisch geweckt hatten, setzte er sich ans Steuer seines Autos und fuhr zur Arbeit.

Dort habe er aber gemerkt, dass das mit dem Arbeiten aufgrund seiner Müdigkeit nichts werden würde. Unter einem Vorwand wollte er noch einmal nach Hause fahren, um sich wieder hinzulegen. Dazu kam es aber nicht: Er schlief auf dieser Fahrt am Steuer ein, kam in Heimerzheim auf der L 182 von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum, der abknickte und teils auf der Fahrbahn landete. In der Folge fuhren weitere Autos in diesen Baum hinein.

Weil der 30-Jährige nicht angeschnallt gewesen war, stellte Richter Fante die Frage nach möglicher Selbstmordabsicht, was der Angeklagte verneinte. Er fahre öfter nicht angeschnallt. Bei dem Unfall trug er erhebliche Verletzungen davon, die in zweiwöchigem Krankenhausaufenthalt zwei Mal operiert werden mussten. Die damalige Beziehungskrise war auch der Grund für die Vorstrafen des Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung.

Die Familie sei jetzt wieder zusammen, so der Verteidiger, sein Mandant habe sich mit den Folgen seiner Tat auseinander gesetzt und habe eine positive Zukunftsprognose. "In dieser Phase ist Ihnen offenbar so einiges durchgerutscht", sagte Richter Fante. "Jede Beziehung geht durch Höhen und Tiefen. Wenn es beim nächsten Mal schwieriger wird, werden Sie sich zusammenreißen müssen." Dass der Angeklagte eingeräumt habe, sich häufiger nicht anzuschnallen, sei "sehr dumm", rechtfertige aber keine Führerscheinmaßnahme, so dass es bei der Geldstrafe blieb.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort