Prozess in Rheinbach Angeklagter brach vier Fahrzeuge in Meckenheim auf

RHEINBACH · Mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung ist ein 39-jähriger Angeklagter noch einmal glimpflich davongekommen: Vor dem Rheinbacher Amtsgericht bekannte er sich des Einbruchs in vier Fahrzeuge im Dezember vergangenen Jahres in Meckenheim schuldig.

Mit einem Hammer hatte der Mann die Scheiben von zwei Lkw, einem Geländewagen und einem Pkw eingeschlagen und ein Navigationsgerät sowie diverse Werkzeuge und Elektroartikel entwendet.

Teils seien die Wertgegenstände für den Eigengebrauch, teils zum Weiterverkauf bestimmt gewesen, gab er vor Gericht an. An den aufgebrochenen Fahrzeugen entstand jeweils ein Sachschaden zwischen 150 und 500 Euro.

Richter Jan Fante setzte die Freiheitsstrafe trotz eines nicht unerheblichen Vorstrafenregisters des Angeklagten zur Bewährung aus, weil dieser sich sofort geständig gezeigt hatte, als er wegen "auffälligen Fahrstils" von der Polizei angehalten und mit dem Diebesgut in flagranti erwischt worden war.

Vor allem aber verwies Fante in seiner Urteilsbegründung auf die sozialen Umstände des geschiedenen zweifachen Familienvaters: "Da er Unterhalt zahlt, wären die Kinder im Falle einer Haftstrafe inklusive Stellenverlust mitbestraft", verdeutlichte Fante. Auch erste Bestrebungen nach Schadensbehebung und Täterausgleich, die ein Zeuge bestätigte, hielt der Richter dem Angeklagten zugute.

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