Prozess in Rheinbach 39-Jähriger bezog zu Unrecht Geld von Arge

RHEINBACH · Überhaupt nicht einsehen wollte ein 39-jähriger Meckenheimer, dass er 900 Euro (90 Tagessätze zu je 10 Euro) als Strafe dafür zahlen sollte, dass er zu Unrecht insgesamt 4200 Euro von der Arge bezogen hatte.

Deshalb hatte der Familienvater gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zur Verhandlung wegen Betrugs vor Strafrichter Jan Fante kam.

"Ich will, dass Ihr das zurücknehmt! Das ist mir zu viel Geld", forderte der Angeklagte vor Gericht aufgebracht. In zwei Fällen hatte er nicht gemeldet, dass er wieder eine Arbeit hatte. Stattdessen hatte er die Leistungen weiter bezogen. "Ich sehe das nicht als Betrug.

Das Geld stand mir zu, ich habe es gebraucht. Die haben mich beim Arbeitsamt ganz schlecht behandelt. Kinderzuschlag hätte mir zugestanden, den habe ich nicht bekommen. Ich hatte einen Berg Schulden. Keiner hat mir geholfen. Ich habe das Geld ausgegeben", sprudelte es ein ums andere Mal aus ihm heraus.

"Wenn Sie Geld vom Staat nehmen, ist es Ihre Pflicht, sofort mitzuteilen, wenn Sie wieder eine Arbeit haben. So sind die Regeln. Wenn Sie das nicht tun, ist das Betrug und Sie machen sich strafbar", erklärte ihm Richter Jan Fante. In seinem Rechtfertigungseifer offenbarte der 39-Jährige jedoch vor Richter und Staatsanwalt, dass er auch aktuell seit Wochen wieder eine Arbeit habe, diese aber wieder nicht gemeldet habe.

"Ich bekomme mein Geld erst zum 15. des Monats. Wer bezahlt mir denn bis dahin meinen Strom und so weiter?", ereiferte er sich. "Das ist ja wieder ein neuer Betrug!", warf ihm der Staatsanwalt fassungslos vor. Die knappe Antwort des Angeklagten: "Das sehe ich nicht so."

Richter Fante forderte den 39-Jährigen auf, nach der Verhandlung umgehend zum Jobcenter zu gehen und die Aufnahme der Arbeit zu melden. So eilig sei das dann doch nicht, fand der Angeklagte, er werde das in den nächsten Tagen schon noch erledigen. Richter und Staatsanwalt rieten ihm, den Einspruch gegen den Strafbefehl über 900 Euro tunlichst zurückzunehmen, denn damit sei er angesichts seiner Vorstrafen "noch gut weggekommen".

Nach langer Diskussion erklärte der Angeklagte sich schließlich dazu bereit. Offenbar hatte er aber gedacht, dass das Gericht seinerseits den Strafbefehl zurücknehmen und ihm die Zahlung der Geldstrafe erspart bleiben würde. Als ihm klar wurde, dass dies nicht der Fall war, verließ er den Saal schimpfend.

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