Mann verklagt die Stadt Niederkassel 65-Jähriger lief gegen Scheibe

NIEDERKASSEL/BONN · Dieser Besuch im Rathaus tat weh: Beim Verlassen des Gebäudes prallte ein Niederkasseler gegen die seitliche Begrenzungsscheibe einer gerade neu eingebauten Drehtür. Bei dem anschließenden Sturz zog sich der zum Zeitpunkt des Unfalls 65 Jahre alte Mann einen Handbruch zu.

Er musste für mehrere Tage ins Krankenhaus und vier Wochen einen Gips tragen. Vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts fordert der Kläger nun von der Stadt ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro. Er wirft der Beklagten eine Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht vor, da die gebogene Scheibe für ihn nicht zu erkennen gewesen sei.

Der 65-Jährige war am 9. November 2012 zum Liegenschaftsamt gegangen, um Unterlagen abzuholen. Da der Sachbearbeiter nicht in seinem Büro war, ging der Kläger noch kurz zur Information im Eingangsbereich. Von dort steuerte er dann laut dem Vorsitzenden Richter "dynamischen Schrittes" den Ausgang an, wo es zu dem Unfall kam. Zu diesem Zeitpunkt waren auf den Scheiben - anders als heute - noch keine weißen Querstreifen.

Vom Kammervorsitzenden wurde dem Kläger in der mündlichen Verhandlung gestern sofort signalisiert, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat: "Aus unserer Sicht ist der Fall klar." Die gerundeten Scheiben, die den mittig gelegenen Eintrittsbereich in die Drehtür abgrenzen, seien "erkennbar" gewesen. "Wir sehen keine Gefahrenquelle", so der Richter. "Das ganze Gebilde ist als Ensemble gut zu erkennen."

Trotz dieses eindeutigen Hinweises wollte der Niederkasseler der Anregung der Zivilrichter, die Klage zurückzunehmen, nicht folgen. Daher wird nun Anfang September ein Urteil verkündet.

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