Aufteilung von RWE-Aufsichtsratsvergütungen Umstrittenes Geld kommt der Flüchtlingsarbeit zugute

Rhein-Sieg-Kreis · Das Geld, das Ex-Landrat Frithjof Kühn im Aufsichtsrat des Energiekonzerns RWE verdient hat, soll so schnell wie möglich dem Kreishaushalt einverleibt werden - und dann der Flüchtlingshilfe zugute kommen.

 Landrat a.D. Frithjof Kühn hat seine RWE-Aufsichtsratsvergütungen unter Vorbehalt an den Kreis abgeführt. Jetzt gibt es eine Lösung.

Landrat a.D. Frithjof Kühn hat seine RWE-Aufsichtsratsvergütungen unter Vorbehalt an den Kreis abgeführt. Jetzt gibt es eine Lösung.

Foto: Holger Arndt

Einstimmig beschloss gestern der Kreisausschuss auf Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP, den Betrag - inzwischen geht es um eine Summe von 680 000 Euro - aufzuteilen. Demnach sollen 20 Prozent der Sprachförderung, 20 Prozent den Jugendämtern und 15 Prozent an den Kreissportbund fließen. Die restlichen 45 Prozent werden unter den 19 Kommunen aufgeteilt. Bei Ausschuss und Verwaltung herrschte deshalb allgemeine Erleichterung.

Kühn hatte das Geld jahrelang an den Kreis abgeführt - aber nur unter Vorbehalt, weil auf Landesebene juristisch nicht geklärt ist, ob die Aufsichtsratsvergütungen ihm oder dem Kreis zustehen. Klarheit hätte wohl nur ein Gerichtsverfahren gebracht, und das hätte sich über Jahre hingezogen. Im September erklärte Kühn, er verzichte auf seinen Vorbehalt, wenn der Kreis das Geld zur humanitären Flüchtlingshilfe einsetze.

Auf dieser Basis wurden sich Kühn und Landrat Sebastian Schuster grundsätzlich einig. Allerdings wollte sich die Kreispolitik nicht von Kühn vorschreiben lassen,wie das Geld einzusetzen ist. "Uns war immer wichtig, dass das Heft des Handelns in der Hand des Kreistags bleibt", sagte SPD-Fraktionschef Dietmar Tendler am Montag.

So legten CDU, Grüne, SPD und FDP in ihrem Antrag einen Schlüssel zur Verteilung des Geldes fest. "Wir haben damit eine Lösung gefunden, die dem Ansinnen meines Vorgängers weitestgehend Rechnung trägt", erklärte Landrat Schuster. Einige Ausschussmitglieder bedauerten, dass nach wie vor rechtlich nicht geklärt ist, wem das Geld nun zusteht. Das NRW-Innenministerium hat seit Jahren eine Grundsatzentscheidung angekündigt.

Im Sommer 2014 erklärte Innenminister Ralf Jäger (SPD), das Geld stehe der Öffentlichkeit zu, ohne das jedoch juristisch zu untermauern. Die gegenteilige Rechtsauffassung besagt, dass Kühn nicht in Verbindung mit seinem Hauptamt in den RWE-Aufsichtsrat gewählt wurde, sondern als Privatperson.

Es bleibe deshalb ein schaler Beigeschmack, sagte Karl-Heinz Lamberty (FDP). "Wir werden mit dieser Unklarheit leben müssen", erklärte Torsten Bieber. "Wir freuen uns, dass diese Geschichte nun ein Ende findet." Er bat die Verwaltung, die Auszahlung für die Flüchtlingsarbeit so unbürokratisch wie möglich zu handhaben. Es soll demnach eine einfache Bestätigung ausreichen, wonach das Geld den Flüchtlingen zugute gekommen ist. Zuvor muss die Kreisverwaltung aber die Rückstellung auflösen, die für das RWE-Geld gebildet worden ist. Das Geld kommt dem Jahresergebnis zugute. Doch den Großteil der Summe will die Verwaltung noch in diesem Jahr "außerplanmäßig" auszahlen. Ein Nachtragshaushalt ist demnach nicht erforderlich.

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