Gefährliche Körperverletzung in Bonn Mann greift 20-Jährige in Merten mit dem Elektroschocker an

BORNHEIM/BONN · Nichts Böses ahnte eine 20-Jährige wohl, als sie auf dem Pendlerparkplatz am Haltepunkt Bornheim-Merten von einem 36-Jährigen angesprochen wurde. Doch der in Köln lebende Mann soll schnell aufdringlich und dann sogar gewalttätig geworden sein.

Wie Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen mitteilte, wurde der arbeitslose 36-Jährige jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Voraussichtlich wird er sich demnächst vor dem Bonner Amtsgericht für die Tat verantworten müssen.

Es war der späte Nachmittag des 17. Dezember 2014. Die junge Frau war laut Anklage in Merten gegen 17 Uhr aus einer Straßenbahn der Linie 18 gestiegen und zu ihrem Auto gegangen. Der mehrfach vorbestrafte Mann war offenbar ebenfalls in der Bahn und folgte ihr dann.

Am Auto sprach er sie an und fragte, ob sie fünf Minuten Zeit habe, so Volkhausen. Dies habe die 20-Jährige verneint, sich in ihr Fahrzeug gesetzt und die Tür geschlossen.

Der Angeklagte wollte für einen Kuss Geld bezahlen

Diese soll der Angreifer jedoch sofort wieder geöffnet und ihr angeboten haben, sogar Geld dafür zu bezahlen, wenn er ihr einen Kuss geben dürfe.

Durch den aufdringlichen Mann offenbar in Panik versetzt, versuchte die 20-Jährige ihr Auto zu starten und zu flüchten - in der Aufregung würgte sie den Wagen jedoch ab. Daraufhin soll der Angeklagte das Opfer mit einem Elektroschocker am linken Oberarm verletzt haben.

Erst als die junge Frau laut um Hilfe schrie, scheint der Kölner, der auch noch Beleidigungen ausgestoßen haben soll, von ihr abgelassen und das Weite gesucht zu haben.

Seine Identität konnte jedoch mithilfe von Aufnahmen der Überwachungskamera aus der Straßenbahn ermittelt werden, so die Oberstaatsanwältin. Nachdem die attackierte 20-Jährige Anzeige erstattet hatte, wurde per Öffentlichkeitsfahndung nach dem Täter gesucht. Und tatsächlich meldeten sich mehrere Zeugen bei der Polizei, die den Mann kannten.

Bislang scheint sich der Angeklagte noch nicht zu den Vorwürfen geäußert zu haben. In der Vergangenheit hat er bereits einmal aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung viereinhalb Jahre im Gefängnis gesessen.

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