Neue Pläne für den Park Investor will am Edelhoff-Stift Wohnungen bauen

BAD HONNEF · Neue Pläne für den Park am Edelhoff-Stift: Mit dem Ansinnen, dort Bauland zu schaffen, müssen sich die Mitglieder des städtischen Planungsausschusses kommende Woche beschäftigen. Wie die Verwaltung in ihrer Vorlage zur Sitzung mitteilt, stellt ein potenzieller Investor den Antrag, den bestehenden Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass dort Wohnhäuser möglich werden.

"Eine weitere angemessene bauliche Entwicklung unter Würdigung sonstiger die Flächen betreffenden städtebaulichen Belange ist vertretbar", teilt die Verwaltung mit. Zugleich gelte: Unter anderem mit Blick auf "mögliche denkmalschutzrelevante Bereiche", den "stadtbildprägenden Baumbestand" sowie die eventuelle Offenlegung und Renaturierung des Möschbachs solle aber eine "konzeptionelle Gesamtlösung" für das Gebiet angestrebt werden. "Es besteht somit Planungsbedarf, um die baulichen sowie sonstigen Nutzungsoptionen für das Gelände zu gewährleisten und zu ordnen", so die Verwaltung weiter. Auch rät sie zu einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Bürgerversammlung.

Im gültigen Bebauungsplan seien die Flächen als solche für "sozialen Zwecken dienende Gebäude" und "Altenheim" festgeschrieben. Auf dem Areal befindet sich auch das alte Pumpenhaus, darin eine der zwei Mineralwasserquellen der Stadt, der 1968 erbohrte Brunnen Edelhoff, der 2009 aus Kostengründen abgeschaltet worden sei. Die Grundstücke zeichneten sich durch ihren Parkcharakter aus, mit teils großen, schützenswerten Bäumen. Einige Gewächse hätten in der Vergangenheit wegen Bruchgefahr gefällt werden müssen; aus Verkehrssicherungsgründen sei das Gelände 2014 eingezäunt worden.

Ein potenzieller Investor beabsichtige, das Gelände zu kaufen und Wohnraum zu schaffen. Nach jetzigem Planungsrecht sei das nicht möglich. Die Verwaltung dazu: "Aussagen über mögliche Baufenster, in denen eine zusätzliche Bebauung möglich ist, und über Tabubereiche, die aus Gründen des Denkmalschutzes und des Erhalts schützenswerten Baumbestandes nicht für eine Bebauung in Frage kommen, können nur in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und den betroffenen Fachdiensten auf Basis von Gutachten und vertieften Planungsstadien erörtert werden." Zudem seien die Bachläufe, die "wie Finger die Stadt vom Siebengebirge im Osten bis an den Rhein im Westen durchschneiden", Teil des Konzeptes der Landesgartenschau und der Stadtentwicklung insgesamt im entstehenden Integrierten Stadtentwicklungskonzept. Nicht zuletzt sei die Offenlegung des Möschbachs Planungsziel des Wasserverbandes und der Stadt; der Wasserverband hatte hierzu wie berichtet bereits 2013 eine Vorplanung vorgelegt.

Fazit der Verwaltung: Durch den frühen Einstieg in das Planverfahren solle eine konzeptionelle Gesamtlösung möglich werden, die den genannten Eckpunkten Rechnung trage.

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Dienstag, 25. August, 18 Uhr, Rathaus.

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